Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 11 - 20 von 1163 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 214 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 214 VERFAHREN BEI DER EINSTELLUNG (1) Der Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. Er ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen; im Falle ...
§ 215 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 215 BEKANNTMACHUNG UND WIRKUNGEN DER EINSTELLUNG (1) Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich bekanntzumachen. Der Schuldner ...
§ 19 OGErzeugerOrgDV - Einzelnorm****
... REGELUNGEN ÜBER ERZEUGERORGANISATIONEN IM SEKTOR OBST UND GEMÜSE (OBST-GEMÜSE-ERZEUGERORGANISATIONENDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGERZEUGERORGDV) § 19 EINSTELLUNG EINES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (1) Stellt eine anerkannte Erzeugerorganisation oder eine anerkannte Vereinigung von Erzeugerorganisationen die ...
§ 13 GBPolVDVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 13 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren ...
§ 17 SVertO - Einzelnorm****
... UND VERTEILUNG EINES FONDS ZUR BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG IN DER SEE- UND BINNENSCHIFFAHRT (SCHIFFAHRTSRECHTLICHE VERTEILUNGSORDNUNG - SVERTO) § 17 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (1) Das Verteilungsgericht stellt das Verteilungsverfahren durch Beschluß ein, wenn nach der Eröffnung des Verfahrens 1. die Haftungssumme ...
§ 12 HopfV 2023 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN IM HOPFENSEKTOR § 12 EINSTELLUNG EINES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (1) Stellt eine anerkannte Erzeugerorganisation die Durchführung ihres operationellen Programms vor dem Ende der geplanten Laufzeit ...
§ 15 MBPolVDVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 15 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren ...
§ 9 StVorV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STELLENVORBEHALTSVERORDNUNG (STVORV) § 9 EINSTELLUNG (1) Die Behörde unterrichtet die Vormerkstelle unverzüglich von der erfolgten Einstellung des Bewerbers. (2) Kann ein geeigneter Bewerber nicht eingestellt werden oder ist ein Bewerber nicht geeignet ...
§ 7 LAP-gbautDV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN GEHOBENEN BAUTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST DES BUNDES (LAP-GBAUTDV) § 7 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Einstellungsbehörden entscheiden nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens über die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ...
§ 11 De-Mail-G - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DE-MAIL-GESETZ § 11 EINSTELLUNG DER TÄTIGKEIT (1) Der akkreditierte Diensteanbieter hat die Einstellung seiner Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er hat dafür zu sorgen, dass das De-Mail-Konto von einem anderen akkreditierten Diensteanbieter ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche