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Trefferliste für 'inverkehrbringens'
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- § 26 SaatV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VERKEHR MIT SAATGUT LANDWIRTSCHAFTLICHER ARTEN UND VON GEMÜSEARTEN* (SAATGUTVERORDNUNG) § 26 GESTATTUNG DES INVERKEHRBRINGENS (1) Saatgutmischungen dürfen, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 5 keine Einschränkungen ergeben, zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr ...
- § 1 MaisPflSchMV - Einzelnorm



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DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE AUSSAAT VON MIT BESTIMMTEN PFLANZENSCHUTZMITTELN BEHANDELTEM MAISSAATGUT*) § 1 VOLLSTÄNDIGES VERBOT DER EINFUHR UND DES INVERKEHRBRINGENS (1) Maissaatgut, das mit einem Pflanzenschutzmittel, das aus einem in Anlage 1 aufgeführten Wirkstoff besteht oder einen solchen Wirkstoff ...
- § 2 MaisPflSchMV - Einzelnorm



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DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE AUSSAAT VON MIT BESTIMMTEN PFLANZENSCHUTZMITTELN BEHANDELTEM MAISSAATGUT*) § 2 BESCHRÄNKTES VERBOT DER EINFUHR UND DES INVERKEHRBRINGENS (1) Maissaatgut, das mit einem Pflanzenschutzmittel, das aus einem in Anlage 2 aufgeführten Wirkstoff besteht oder einen solchen Wirkstoff ...
- § 1 BruteiKennzV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER VERMARKTUNGSNORMEN FÜR BRUTEIER UND KÜKEN VON HAUSGEFLÜGEL (BRUTEIER-KENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - BRUTEIKENNZV) § 1 VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS (1) Es ist verboten, entgegen Artikel 116 in Verbindung mit Anhang XIV Teil C Kapitel I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ...
- § 40 KGSG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (KULTURGUTSCHUTZGESETZ - KGSG) § 40 VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS (1) Verboten ist das Inverkehrbringen von Kulturgut, das abhandengekommen ist, rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist. (2) Verpflichtungs
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- § 3 ErMiV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON SAATGUT VON ERHALTUNGSMISCHUNGEN (ERHALTUNGSMISCHUNGSVERORDNUNG) § 3 ANTRAG AUF GENEHMIGUNG DES INVERKEHRBRINGENS EINER ERHALTUNGSMISCHUNG (1) Wer Erhaltungsmischungen in den Verkehr bringen will, bedarf der Genehmigung. Diese ist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen ...
- § 2a RebPflV 1986 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis REBENPFLANZGUTVERORDNUNG § 2A GESTATTUNG DES INVERKEHRBRINGENS VON STANDARDPFLANZGUT Standardpflanzgut, außer Standardpflanzgut von Unterlagsreben, darf zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 5a ErMiV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON SAATGUT VON ERHALTUNGSMISCHUNGEN (ERHALTUNGSMISCHUNGSVERORDNUNG) § 5A GESTATTUNG DES INVERKEHRBRINGENS (1) Saatgut von Erhaltungsmischungen oder von Komponenten zur Herstellung von Erhaltungsmischungen darf nur in den Verkehr gebracht werden ...
- § 6 ErMiV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON SAATGUT VON ERHALTUNGSMISCHUNGEN (ERHALTUNGSMISCHUNGSVERORDNUNG) § 6 BESCHRÄNKUNG DES INVERKEHRBRINGENS (1) Das Bundessortenamt setzt die Höchstmenge des in Erhaltungsmischungen in den Verkehr gebrachten Saatgutes von Arten, die unter die Richtlinie ...
- § 3 GFlFleischV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VERMARKTUNGSNORMEN FÜR GEFLÜGELFLEISCH § 3 VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS (1) Es ist verboten, 1. entgegen Artikel 116 in Verbindung mit Anhang XIV Teil B Abschnitt III Nummer 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.
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