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Trefferliste für 'verpackung'
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- § 8 ErhaltungsV - Einzelnorm



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ÜBER DIE ZULASSUNG VON ERHALTUNGSSORTEN UND DAS INVERKEHRBRINGEN VON SAAT- UND PFLANZGUT VON ERHALTUNGSSORTEN*) (ERHALTUNGSSORTENVERORDNUNG) § 8 VERPACKUNG UND VERSCHLIEßUNG (1) Für Packungen mit Saatgut von Amateursorten gelten die in Anhang II der Richtlinie 2009/145/EG in der jeweils geltenden Fassung ...
- § 14 AGOZV - Einzelnorm



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ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ANBAUMATERIAL VON GEMÜSE-, OBST- UND ZIERPFLANZENARTEN* (ANBAUMATERIALVERORDNUNG - AGOZV) § 14 KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG UND VERSCHLIEßUNG BEI ANBAUMATERIAL VON OBSTARTEN (1) Anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten darf zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht ...
- Anlage 3 RebPflV 1986 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis REBENPFLANZGUTVERORDNUNG ANLAGE 3 (ZU § 11 ABS. 1, § 16, § 21 ABS. 1) VERPACKUNG (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1442) 1 Inhalt der Packungen oder Bündel Art des Pflanzgutes Stückzahl Höchstmenge 1 2 3 1.1 Pfropfreben 25, 50, 100 oder ein
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- § 21 SaatG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SAATGUTVERKEHRSGESETZ * (SAATG) § 21 VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON SAATGUT (1) Saatgut darf nur in Packungen oder Behältnissen eingeführt oder zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden, die nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Rechtsverordnungen
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- § 22a SaatG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SAATGUTVERKEHRSGESETZ * (SAATG) § 22A VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON VERMEHRUNGSMATERIAL Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit es zum Schutz des Verbrauchers oder zur Ordnung des Verkehrs mit Vermehrungsmaterial
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- § 16 BeschussV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE VERORDNUNG ZUM BESCHUSSGESETZ (BESCHUSSVERORDNUNG - BESCHUSSV) § 16 KENNZEICHNUNG DER VERPACKUNG VON REIZSTOFFGESCHOSSEN UND REIZSTOFFSPRÜHGERÄTEN (1) Auf der kleinsten Verpackungseinheit von Reizstoffgeschossen sind außer der Kennzeichnung
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- § 4 RindFlSoErstV 1994 - Einzelnorm



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FÜR DIE GEWÄHRUNG VON SONDERERSTATTUNGEN BEI DER AUSFUHR VON RINDFLEISCH NACH DRITTLÄNDERN (RINDFLEISCH-SONDERERSTATTUNGS-VERORDNUNG) § 4 GEWINNUNG, VERPACKUNG UND NÄMLICHKEITSSICHERUNG DER TEILSTÜCKE (1) Eine Sondererstattung für Teilstücke nach der Verordnung (EG) Nr. 1359/2007 kann unbeschadet anderweitiger ...
- § 7 Min/TafelWV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NATÜRLICHES MINERALWASSER, QUELLWASSER UND TAFELWASSER (MINERAL- UND TAFELWASSER-VERORDNUNG) § 7 ABFÜLLUNG UND VERPACKUNG (1) Natürliches Mineralwasser, das nicht unmittelbar nach seiner Gewinnung oder Bearbeitung verbraucht wird, muß am Quellort abgefüllt werden. ...
- § 23 PflKartV 1986 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PFLANZKARTOFFELVERORDNUNG § 23 VERPACKUNG Wird Pflanzgut in Packungen oder in nicht zur Wiederverwendung vorgesehenen Behältnissen zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht oder zu gewerblichen Zwecken oder sonst zu Erwerbszwecken eingeführt, so
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- § 4 TLMV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER TIEFGEFRORENE LEBENSMITTEL (TLMV) § 4 VERPACKUNG Tiefgefrorene Lebensmittel, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die das Lebensmittel vor Austrocknung sowie vor Befall
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