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, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 16A BERUFSAUSBILDUNG; BERUFLICHE WEITERBILDUNG (1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung soll erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN (BESCHÄFTIGUNGSVERORDNUNG - BESCHV) § 17 BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an im Ausland beschäftigte Fachkräfte eines international tätigen Konzerns oder Unternehmens ...
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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 131A SONDERREGELUNGEN ZUR BERUFLICHEN WEITERBILDUNG (1) (weggefallen)(2) Abweichend von § 81 Absatz 4 kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER PERSONELLE ANFORDERUNGEN FÜR HEIME (HEIMPERSONALVERORDNUNG - HEIMPERSV) § 8 FORT- UND WEITERBILDUNG (1) Der Träger des Heims ist verpflichtet, dem Leiter des Heims und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender ...
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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 444A GESETZ ZUR STÄRKUNG DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG UND DES VERSICHERUNGSSCHUTZES IN DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (1) § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 in der Fassung vom 1. August 2016 gilt ...
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BUCH SOZIALGESETZBUCH (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG - AZAV) § 4 ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN AN MAßNAHMEN DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG Soweit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen werden sollen, die auf ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN (BESCHÄFTIGUNGSVERORDNUNG - BESCHV) § 8 BETRIEBLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG; ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN (1) Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a Absatz 1 des ...
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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 106A ERSTATTUNGEN BEI BERUFLICHER WEITERBILDUNG WÄHREND KURZARBEIT (1) Dem Arbeitgeber werden von der Agentur für Arbeit auf Antrag für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihm allein ...
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GESETZ ZUR SICHERUNG DER TARIFVERTRAGLICHEN SOZIALKASSENVERFAHREN* (ZWEITES SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG2) § 28 AUS- UND WEITERBILDUNG IM BÄCKERHANDWERK Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Errichtung eines Förderungswerkes für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks ...