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Trefferliste für 'wirksamwerden'

Dokument 11 - 20 von 384 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 131 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 131 WIRKSAMWERDEN GEGENÜBER NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIGEN (1) Wird die Willenserklärung einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegeben, so wird sie nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. (2) Das Gleiche ...
§ 7 KSchG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 7 WIRKSAMWERDEN DER KÜNDIGUNG Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § ...
§ 43 BmTierSSchV - Einzelnorm****
... INNERGEMEINSCHAFTLICHE VERBRINGEN SOWIE DIE EINFUHR UND DURCHFUHR VON TIEREN UND WAREN (BINNENMARKT-TIERSEUCHENSCHUTZVERORDNUNG - BMTIERSSCHV) § 43 WIRKSAMWERDEN VON BEKANNTMACHUNGEN Nach dieser Verordnung vorgeschriebene Bekanntmachungen werden mit Beginn des Tages, der auf ihre Veröffentlichung im ...
§ 32 BRGO 2025 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESCHÄFTSORDNUNG DES BUNDESRATES § 32 WIRKSAMWERDEN DER BESCHLÜSSE Die Beschlüsse des Bundesrates werden mit dem Ende der Sitzung wirksam. Über Gegenstände, deren Behandlung abgeschlossen ist, darf nicht erneut beraten und abgestimmt werden, wenn ein ...
§ 168a FamFG - Einzelnorm****
... ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 168A INHALT DER BESCHLUSSFORMEL UND WIRKSAMWERDEN DER BESCHLÜSSE (1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Vormunds auch 1. bei Bestellung eines Berufsvormunds die Bezeichnung ...
§ 94 SGB 5 - Einzelnorm****
... SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 94 WIRKSAMWERDEN DER RICHTLINIEN (1) Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Es kann ...
§ 100 BBergG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 100 WIRKSAMWERDEN UND RECHTSFOLGEN DER VORZEITIGEN BESITZEINWEISUNG, SICHERHEITSLEISTUNG (1) Die Besitzeinweisung wird in dem von der zuständigen Behörde bezeichneten Zeitpunkt wirksam. In diesem Zeitpunkt wird dem Eigentümer ...
§ 12 BBG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG) § 12 ZUSTÄNDIGKEIT UND WIRKSAMWERDEN DER ERNENNUNG (1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder eine von ihr oder ihm bestimmte Stelle ernennt die Beamtinnen und Beamten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist ...
§ 13 LuftRegV - Einzelnorm****
... EINRICHTUNG UND DIE FÜHRUNG DES REGISTERS FÜR PFANDRECHTE AN LUFTFAHRZEUGEN (LUFTFAHRZEUGPFANDRECHTSREGISTERVERORDNUNG - LUFTREGV) § 13 VORNAHME UND WIRKSAMWERDEN VON EINTRAGUNGEN (1) Eine Eintragung in das maschinell geführte Register wird wirksam, sobald sie in den für die Registereintragungen bestimmten ...
§ 287 FamFG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 287 WIRKSAMWERDEN VON BESCHLÜSSEN (1) Beschlüsse über Umfang, Inhalt oder Bestand der Bestellung eines Betreuers, über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts oder ...
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