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Trefferliste für 'eigentum'
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- § 9a GBBerG - Einzelnorm



... ) § 9A Die in § 9 sowie in den §§ 1 und 4 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung bezeichneten Anlagen stehen mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 im Eigentum des Inhabers der Dienstbarkeit. Befinden sich die Anlagen mehrerer Inhaber von Dienstbarkeiten in einem begehbaren unterirdischen Kanal oder einer ...
- § 123 GBO - Einzelnorm



... GRUNDBUCHORDNUNG § 123 Als Eigentümer ist in das Grundbuch einzutragen: 1. der ermittelte Eigentümer; 2. sonst der Eigenbesitzer, dessen Eigentum dem Grundbuchamt glaubhaft gemacht ist; 3. sonst derjenige, dessen Eigentum nach Lage der Sache dem Grundbuchamt am wahrscheinlichsten erscheint. * zum Seitenanfang ...
- § 4 RVermVG - Einzelnorm



... REGELUNG DER RECHTSVERHÄLTNISSE DES REICHSVERMÖGENS UND DER PREUßISCHEN BETEILIGUNGEN § 4 (1) Die Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Verfügungen über Eigentum und sonstige Vermögensrechte, die unter die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und des § 2 fallen, bleibt unberührt. (2) Absatz 1 gilt nicht für Verfügungen ...
- § 8 BBahnVermG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERMÖGENSRECHTLICHEN VERHÄLTNISSE DER DEUTSCHEN BUNDESBAHN § 8 (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 1 zum Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn", so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Eisenbahndirektion
...
- § 20 BLG - Einzelnorm



... eine Entschädigung für den Verlust des Eigentums zu zahlen, die sich nach dem gemeinen Wert der Sache in dem Zeitpunkt bemißt, in dem er das Eigentum an der Sache erwirbt. Wenn der Leistungsempfänger mit dem Besitz nicht gleichzeitig das Eigentum erwirbt, so ist der Zustand der Sache im Zeitpunkt des ...
- § 19 SVOrgSaarG - Einzelnorm



... GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER IM SAARLAND (SOZIALVERSICHERUNGS-ORGANISATIONSGESETZ SAAR) § 19 (1) Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland, die in der Abteilung Allgemeine Unfallversicherung ...
- § 964 BGB - Einzelnorm



... (BGB) § 964 VERMISCHUNG VON BIENENSCHWÄRMEN Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen ...
- § 20 SVOrgSaarG - Einzelnorm



... GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER IM SAARLAND (SOZIALVERSICHERUNGS-ORGANISATIONSGESETZ SAAR) § 20 (1) Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland, die in der Abteilung Gemeindliche Unfallversicherung ...
- § 2 KVG - Einzelnorm



... vertraglich genutzt wurden oder sich in der Rechtsträgerschaft solcher volkseigener Betriebe und Einrichtungen befinden, die künftig in kommunales Eigentum übergehen, d) alle volkseigenen Immobilien, einschließlich der wohn- und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude und Gebäudeteile, die sich in der ...
- § 20 GwG - Einzelnorm



... zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Die Pflicht nach Satz 1 gilt auch für Vereinigungen mit Sitz im Ausland, wenn sie Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie halten oder sich verpflichten, solches Eigentum zu erwerben, wenn Anteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes ...
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