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Trefferliste für 'gesellschaften'

Dokument 191 - 200 von 854 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 5 STAMMKAPITAL; GESCHÄFTSANTEIL (1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle ...
§ 72 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 72 VERMÖGENSVERTEILUNG Das Vermögen der Gesellschaft wird unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes ...
§ 3 MitbestBeiG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEIBEHALTUNG DER MITBESTIMMUNG BEIM AUSTAUSCH VON ANTEILEN UND DER EINBRINGUNG VON UNTERNEHMENSTEILEN, DIE GESELLSCHAFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION BETREFFEN (MITBESTIMMUNGS-BEIBEHALTUNGSGESETZ - MITBESTBEIG) § 3  Soweit nach § 1 die Konzernzugehörigkeit ...
§ 5a GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 5A UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma ...
§ 73 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 73 SPERRJAHR (1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem ...
§ 4 MitbestBeiG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEIBEHALTUNG DER MITBESTIMMUNG BEIM AUSTAUSCH VON ANTEILEN UND DER EINBRINGUNG VON UNTERNEHMENSTEILEN, DIE GESELLSCHAFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION BETREFFEN (MITBESTIMMUNGS-BEIBEHALTUNGSGESETZ - MITBESTBEIG) § 4  Dieses Gesetz tritt am Tage nach ...
§ 6 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 6 GESCHÄFTSFÜHRER (1) Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer ...
§ 74 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 74 SCHLUSS DER LIQUIDATION (1) Ist die Liquidation beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister ...
§ 7 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 7 ANMELDUNG DER GESELLSCHAFT (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung darf ...
§ 75 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 75 NICHTIGKEITSKLAGE (1) Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über die Höhe des Stammkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen des ...
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