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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 191 - 200 von 6032 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 23 BEKANNTMACHUNG DER VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNGEN (1) Der Beschluß, durch den eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekanntzumachen ...
§ 16 PflBeschV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG (PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG - PFLBESCHV) § 16 BEKANNTMACHUNG DER RISIKOWARENLISTEN (1) Das Julius Kühn-Institut hat Risikowarenlisten für die Kontrollen von Verpackungsmaterial aus Holz nach Artikel 2 der Delegierten Verordnung ...
§ 30 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 30 BEKANNTMACHUNG DES ERÖFFNUNGSBESCHLUSSES (1) Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluß sofort öffentlich bekanntzumachen. (2) Den Gläubigern und Schuldnern des Schuldners und dem Schuldner selbst ...
§ 6 BußAktÜbV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ÜBERMITTLUNG ELEKTRONISCHER AKTEN ZWISCHEN BEHÖRDEN UND GERICHTEN IM BUßGELDVERFAHREN (BUßGELDAKTENÜBERMITTLUNGSVERORDNUNG - BUßAKTÜBV) § 6 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Akten im Bundesanzeiger ...
Art 45 ASRG 1995 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REFORM DER AGRARSOZIALEN SICHERUNG (AGRARSOZIALREFORMGESETZ 1995 - ASRG 1995) ART 45 BEKANNTMACHUNG IM BUNDESGESETZBLATT Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen ...
§ 30 SektVO - Einzelnorm**
... VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN IM BEREICH DES VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) § 30 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen auf deren Anfrage die technischen Anforderungen zur Verfügung ...
§ 117 UmwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 117 ENTSTEHUNG UND BEKANNTMACHUNG DES NEUEN VEREINS Vor der Eintragung in das Register besteht ein neuer Verein als solcher nicht. Wer vor der Eintragung des Vereins in seinem Namen handelt, haftet persönlich; handeln mehrere ...
§ 119 UmwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 119 BEKANNTMACHUNG DER VERSCHMELZUNG Sobald die Verschmelzung von allen beteiligten Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist, macht die für den übernehmenden kleineren Verein zuständige Aufsichtsbehörde, bei einer Verschmelzung ...
§ 187 UmwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 187 BEKANNTMACHUNG DER VERMÖGENSÜBERTRAGUNG Sobald die Vermögensübertragung von allen beteiligten Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist, macht bei einer Vermögensübertragung auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen ...
§ 23 ErstrG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERSTRECKUNG VON GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN (ERSTRECKUNGSGESETZ - ERSTRG) § 23 BEKANNTMACHUNG ANGEMELDETER MARKEN, WIDERSPRUCH (1) Nach § 4 erstreckte Markenanmeldungen werden, auch soweit eine Prüfung nach den bisher anzuwendenden Rechtsvorschriften ...
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