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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 191 - 200 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Eingangsformel PostSchliV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS DER AUßERGERICHTLICHEN STREITBEILEGUNG BEI DER SCHLICHTUNGSSTELLE POST DER BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN (POST-SCHLICHTUNGSVERORDNUNG - POSTSCHLIV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des ...
§ 12 WindSeeG - Einzelnorm*
... , dass die Fläche zur Ausschreibung nach Teil 3 Abschnitt 5 geeignet ist, werden als Grundlage für die spätere Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur dieses Ergebnis und die zu installierende Leistung auf dieser Fläche durch Rechtsverordnung festgestellt. Zugleich wird in der Rechtsverordnung entsprechend ...
§ 34 WindSeeG - Einzelnorm*
... GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 34 ZUSCHLAGSVERFAHREN (1) Die Bundesnetzagentur führt bei jeder Ausschreibung das folgende Zuschlagsverfahren durch. Sie 1. sortiert die Gebote einschließlich der Hilfsgebote a) bei unterschiedlichen ...
§ 5 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 5 BEIRAT (1) Die Bundesnetzagentur hat einen Beirat, der aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des ...
§ 8 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 8 LÄNDERAUSSCHUSS Bei der Bundesnetzagentur wird ein Länderausschuss gebildet, der sich aus Vertretern der für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 54 des ...
§ 1 UDÜV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN UND PFLICHTEN AUF DIE BUNDESNETZAGENTUR GEMÄß § 157 ABSATZ 5 DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (UNIVERSALDIENST-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - UDÜV) § 1 ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNISSE UND PFLICHTEN NACH § 157 ABSATZ 5 DES ...
MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 45 Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers Kapitel 7   Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur     § 46 Verordnungsermächtigungen     § 47 Festlegungen der Bundesnetzagentur     § 48 Analysen und Berichte des Bundesministeriums für ...
§ 23 EMVG - Einzelnorm*
... * (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 23 MAßNAHMEN DER MARKTÜBERWACHUNG BEI GERÄTEN, MIT DENEN EIN RISIKO VERBUNDEN IST (1) Hat die Bundesnetzagentur Grund zu der Annahme, dass ein Gerät elektromagnetisch nicht verträglich ist, so prüft sie, ob das Gerät die Anforderungen dieses Gesetzes ...
§ 28 EMVG - Einzelnorm*
... oder 3. eine Beeinträchtigung eines zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgerätes,so sind die Bediensteten der Bundesnetzagentur befugt, sich Kenntnis von dem Inhalt und den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen, sofern die Ursache der Störung nicht auf anderem Wege ...
§ 31 EEG 2023 - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 31 SICHERHEITEN (1) Bieter müssen bei der Bundesnetzagentur für ihre Gebote bis zum jeweiligen Gebotstermin eine Sicherheit leisten. Durch die Sicherheit werden die jeweiligen Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber ...
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