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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 191 - 200 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 5 EINSTELLUNGSBEHÖRDE, AUSWAHLVERFAHREN (1) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Bundespolizeiakademie auf der ...
§ 5 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 5 AUSBILDUNGSGEBIETE (1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt. (2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus ...
§ 48 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 48 BESCHEID ÜBER DIE NICHTBESTANDENE ZWISCHENPRÜFUNG (1) Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen oder elektronischen ...
§ 7 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 7 BESTANDTEILE DES AUSWAHLVERFAHRENS, FESTLEGUNG ERGÄNZENDER BESTIMMUNGEN (1) Das Auswahlverfahren besteht aus 1. einem schriftlichen Teil ...
§ 49 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 49 ZEITPUNKT Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 7 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 7 AUSBILDUNGSPLAN In einem Ausbildungsplan regelt die Bundespolizeiakademie 1. Einzelheiten zu den Inhalten der Ausbildung sowie 2. ...
§ 8 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 8 SCHRIFTLICHER TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter ...
§ 9 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 9 BESTANDTEILE DES AUSWAHLVERFAHRENS Das Auswahlverfahren besteht aus 1. einem schriftlichen Teil und 2. einem mündlichen ...
§ 50 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 50 PRÜFUNGSAMT Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 8 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 8 ZUSTÄNDIGKEIT Für die Organisation und Durchführung des Prüfungsgespräches ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie zuständig ...
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