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Trefferliste für 'ausbildungsrahmenplan'

Dokument 201 - 210 von 1359 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 16 IndMetAusbV 2007 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DEN INDUSTRIELLEN METALLBERUFEN § 16 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 15 Absatz 1 genannten Qualifikationen sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
§ 3 TextilPrAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PRODUKTPRÜFER-TEXTIL/ZUR PRODUKTPRÜFERIN-TEXTIL § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 20 IndMetAusbV 2007 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DEN INDUSTRIELLEN METALLBERUFEN § 20 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 19 Absatz 1 genannten Qualifikationen sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 5 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
§ 24 IndMetAusbV 2007 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DEN INDUSTRIELLEN METALLBERUFEN § 24 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 23 Absatz 1 genannten Qualifikationen sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 6 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
§ 6 TWirtAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TIERWIRT/ZUR TIERWIRTIN § 6 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 5 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 TextilProdAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PRODUKTGESTALTER-TEXTIL/ZUR PRODUKTGESTALTERIN-TEXTIL § 7 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 6 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und ...
§ 3 AugenoptAusbV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUGENOPTIKER UND ZUR AUGENOPTIKERIN*) (AUGENOPTIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUGENOPTAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse ...
§ 7 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 7 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 6 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Textiltechnik, Textilveredlung und Textilchemie ...
§ 6 BauStoffPrAusbV 2005 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUSTOFFPRÜFER/ZUR BAUSTOFFPRÜFERIN § 6 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 5 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Geotechnik, Mörtel- und Betontechnik sowie Asphalttechnik ...
§ 3 KlempnerAusbV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KLEMPNER UND ZUR KLEMPNERIN* (KLEMPNER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLEMPNERAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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