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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 201 - 210 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 93 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 93 ERÖRTERUNG (1) Der Notar erörtert mit den Beteiligten den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Er hat vor einer Verhandlung über ...
§ 53 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 53 KÜNDIGUNG BEI ABTRENNBAREN TEILFLÄCHEN Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden ...
§ 6 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 6 ARBEITSLOSENGELD BEI BERUFLICHER WEITERBILDUNG (1) Verfolgte, die an nach § 81 Absatz 1 Nummer ...
§ 94 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 94 AUSSETZUNG DES VERFAHRENS (1) Der Notar hat die Vermittlung auszusetzen, wenn 1. eine Anmeldung auf Rückübertragung des Grundstücks oder des Gebäudes ...
§ 54 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 54 ANWENDBARKEIT DES ABSCHNITTS 2 Im übrigen sind die Bestimmungen der §§ 46 und 48 entsprechend anzuwenden. ...
§ 19 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 19 HÄRTEREGELUNG Ergibt sich eine besondere Härte daraus, dass keine Kapitalentschädigung ...
§ 7 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 7 ERSTATTUNG VON KOSTEN Verfolgte, die an nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 95 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 95 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (1) Der Notar hat die Vermittlung einzustellen, wenn 1. ein Bodenneuordnungsverfahren eingeleitet worden ist, in das das ...
§ 55 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 55 AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das genutzte Grundstück ganz ...
§ 20 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 20 KOSTENREGELUNG Der Bund trägt 65 vom Hundert der Ausgaben, die den Ländern durch ...
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