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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'

Dokument 201 - 210 von 383 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 27 SVG - Einzelnorm*
... Dienstbezüge gezahlt werden. Bezüge, die einer Soldatin im Ruhestand oder einem Soldaten im Ruhestand nach oder entsprechend § 4 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt werden, gelten als Ruhegehalt. (2) Als Dienstzeit nach § 44 Absatz 5 des Soldatengesetzes wird die Zeit berücksichtigt ...
Eingangsformel BesÜV2Bek 1992-03-09 - Einzelnorm*
... nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge, bei Dienstbezügen ...
§ 11 WSG - Einzelnorm*
... , für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 und 50a des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird. (2) Die Höhe der Vergütung entspricht 80 Prozent der Leistungen ...
Art IX § 4 2. BesVNG - Einzelnorm*
... aufzuführen, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt; hierbei können unter Beachtung des § 18 und des § 42 des Bundesbesoldungsgesetzes Sonderamtsbezeichnungen in Grundamtsbezeichnungen übergeleitet werden. Als bisherige Besoldungsgruppe gilt die Besoldungsgruppe, der der Beamte ...
§ 30a SG - Einzelnorm*
... mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. (4) Bemessungsgrundlage für die Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes ist bei teilzeitbeschäftigten Soldaten die regelmäßige Arbeitszeit gemäß § 30c Absatz 1. (5) Das Nähere zur Teilzeitbeschäftigung ...
Art IX § 5 2. BesVNG - Einzelnorm*
... Wegfall auf Grund dieses Gesetzes erforderlich wird, 2. der Beamten, deren Ämter in den Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 und 2 und § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes geregelt sind und die am Tage vor Inkrafttreten und am Tage des Inkrafttretens der Rechtsverordnung im ...
I. BMinASBDGAnO - Einzelnorm*
... Absatz 4 des Bundesdisziplinargesetzes gegenüber Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen, c) die Befugnis, nach § 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes ...
§ 13 WSG - Einzelnorm*
... (WSG) § 13 KAUFKRAFTAUSGLEICH Geldbezüge nach den §§ 4, 6, 9, 10 und 11 unterliegen dem Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung des § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn auch die Besoldung der an demselben Dienstort stationierten Soldatinnen und Soldaten dem Kaufkraftausgleich unterliegt. ...
Art IX § 6 2. BesVNG - Einzelnorm*
... im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes eine Verbesserung ergibt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
§ 26 AUV - Einzelnorm*
... Auslandsverwendung mit einer vorgesehenen Dauer von bis zu acht Monaten wird Umzugskostenvergütung nur gewährt, wenn Auslandsdienstbezüge (§ 52 des Bundesbesoldungsgesetzes) gezahlt werden. Die Absätze 1 bis 4 gelten in diesem Fall mit folgenden Maßgaben: 1. für die berechtigte Person und jede berücksichtigungsfähige ...
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