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Trefferliste für 'rechnung'
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- § 234 KAGB - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 234 BETEILIGUNG AN IMMOBILIEN-GESELLSCHAFTEN Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben und halten, wenn 1. die Anlagebedingungen dies vorsehen, 2 ...
- § 241 KAGB - Einzelnorm



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Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat mit der Immobilien-Gesellschaft zu vereinbaren, dass die der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens zustehenden Zahlungen, der Liquidationserlös und sonstige der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des Immobilien ...
- § 253 KAGB - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 253 LIQUIDITÄTSVORSCHRIFTEN (1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung eines Immobilien-Sondervermögens einen Betrag, der insgesamt 49 Prozent des Wertes des Sondervermögens entspricht, nur halten in 1. Bankguthaben ...
- § 12 BSchuWG - Einzelnorm



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für sie tätigen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Berücksichtigung ihrer ausgeübten Funktion den privaten Handel für eigene oder fremde Rechnung oder im Namen anderer Personen, einschließlich Familienangehöriger, in Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
- § 285 KAGB - Einzelnorm



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nur in Vermögensgegenstände investieren, deren Verkehrswert ermittelt werden kann. (2) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung eines geschlossenen Spezial-AIF Gelddarlehen nur unter den folgenden Bedingungen gewähren: 1. für den geschlossenen Spezial-AIF werden Kredite nur bis zur Höhe ...
- § 292b KAGB - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 292B LIQUIDITÄTS- UND ABSICHERUNGSANLAGEN (1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung eines Entwicklungsförderungsfonds einen Betrag, der insgesamt 30 Prozent des Wertes des Fonds entspricht, nur halten in 1. Bankguthaben; 2. Geldmarktinstrumenten ...
- § 11a EntsorgFondsG - Einzelnorm



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im Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr insgesamt gewährleistet ist. (2) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich die Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder der Finanzplan gegenüber dem ursprünglichen Wirtschaftsplan erheblich verändert. Eine erhebliche Veränderung liegt vor, wenn die Gesamtaufwendungen ...
- § 5 BerVersV - Einzelnorm



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Allgemeine Unfallversicherung betreiben, haben für diesen Versicherungszweig zusätzlich eine gesonderte versicherungstechnische Gewinn- und Verlust-Rechnung nach Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300 aufzustellen. (2) Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, die auch das selbst abgeschlossene ...
- Anlage 1 SokaSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 1 (ZU § 1 ABSATZ 1) (Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 29 v. 24.5.2017, S. 3 - 11) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung
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- Anlage 2 SokaSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 2 (ZU § 1 ABSATZ 2) AUSZUG AUS DEM TARIFVERTRAG ÜBER DIE BERUFSBILDUNG IM BAUGEWERBE (BBTV) VOM 29. JANUAR 1987, ZULETZT GEÄNDERT DURCH
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