zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 18 ERFORDERNIS DER PLANFESTSTELLUNG UND VORLÄUFIGE ANORDNUNG (1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 2B ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION (1) Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die elektronische Kommunikation finden Anwendung, soweit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 18C RECHTSWIRKUNGEN DER PLANFESTSTELLUNG UND DER PLANGENEHMIGUNG Für die Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung gilt § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Wird mit der Durchführung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 17 ZWANGSMITTEL; BEKANNTGABE VON ALLGEMEINVERFÜGUNGEN (1) Die Bundesanstalt kann ihre Verfügungen, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DAUERHAFTEN SPEICHERUNG UND ZUM TRANSPORT VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNG-UND-TRANSPORT-GESETZ - KSPTG) § 4A PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN UND PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR KOHLENDIOXIDLEITUNGEN (1) Für das Planfeststellungsverfahren ...
Übersetzung durch Neil Mussett Translation provided by Neil Mussett Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 5 of ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 18G PROGNOSTIZIERTE VERKEHRSENTWICKLUNG (1) Ist dem gemäß § 73 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einzureichenden Plan eine Berechnung des Beurteilungspegels für vom Schienenweg ausgehenden Verkehrslärm gemäß ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER GESUNDHEITSBEZOGENEN VERBRAUCHERINFORMATION (VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ - VIG) § 4 ANTRAG (1) Die Information wird auf Antrag erteilt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 19 VERÄNDERUNGSSPERRE, VORKAUFSRECHT (1) Vom Beginn der Veröffentlichung im Internet oder der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBERGGESETZ (BBERGG) § 133 UNTERWASSERKABEL UND TRANSIT-ROHRLEITUNGEN (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Transit-Rohrleitung in oder auf dem Festlandsockel bedarf einer Genehmigung 1. in bergbaulicher Hinsicht und 2. hinsichtlich der Ordnung ...