zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 22 GENOSSENSCHAFTLICH GENUTZTE FLÄCHEN (1) Soweit ein Nutzungsrecht für den Eigenheimbau zugewiesen worden ist oder ein Eigenheim von oder mit Billigung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 123 HÄRTEKLAUSEL BEI NIEDRIGEN GRUNDSTÜCKSWERTEN (1) Der Nutzer eines Grundstücks, dessen Verkehrswert die in § 15 Abs. 2 bezeichneten Beträge nicht übersteigt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 10 VERANTWORTLICHKEIT FÜR FEHLER ODER SCHÄDEN (1) Der Grundstückseigentümer haftet dem Nutzer nicht für Fehler ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 11A KINDERERZIEHUNGSZEITEN (1) Für die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gelten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 23 UNVERMESSENE VOLKSEIGENE GRUNDSTÜCKE Soweit Nutzungsrechte auf unvermessenen, vormals volkseigenen Grundstücken verliehen wurden, sind die Grenzen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 11 EIGENTUMSERWERB AN BAULICHKEITEN (1) Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 12 VERFOLGUNGSZEITEN ALS ANRECHNUNGSZEITEN (1) Hat der Verfolgte wegen einer Verfolgungsmaßnahme ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 24 WOHN-, GEWERBE- UND INDUSTRIEBAUTEN OHNE KLÄRUNG DER EIGENTUMSVERHÄLTNISSE (1) Soweit im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau oder durch gewerbliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 12 ENTSCHÄDIGUNG FÜR DAS BAUWERK (1) Der Grundstückseigentümer hat dem Nutzer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 13 ENTGELTPUNKTE FÜR VERFOLGUNGSZEITEN ALS PFLICHTBEITRAGSZEITEN (1) Zur Ermittlung von Entgeltpunkten ...