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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 211 - 220 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 22 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 22 GENOSSENSCHAFTLICH GENUTZTE FLÄCHEN (1) Soweit ein Nutzungsrecht für den Eigenheimbau zugewiesen worden ist oder ein Eigenheim von oder mit Billigung ...
§ 123 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 123 HÄRTEKLAUSEL BEI NIEDRIGEN GRUNDSTÜCKSWERTEN (1) Der Nutzer eines Grundstücks, dessen Verkehrswert die in § 15 Abs. 2 bezeichneten Beträge nicht übersteigt ...
§ 10 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 10 VERANTWORTLICHKEIT FÜR FEHLER ODER SCHÄDEN (1) Der Grundstückseigentümer haftet dem Nutzer nicht für Fehler ...
§ 11a BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 11A KINDERERZIEHUNGSZEITEN (1) Für die Anrechnung oder Berücksichtigung von Kindererziehung gelten ...
§ 23 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 23 UNVERMESSENE VOLKSEIGENE GRUNDSTÜCKE Soweit Nutzungsrechte auf unvermessenen, vormals volkseigenen Grundstücken verliehen wurden, sind die Grenzen ...
§ 11 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 11 EIGENTUMSERWERB AN BAULICHKEITEN (1) Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht ...
§ 12 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 12 VERFOLGUNGSZEITEN ALS ANRECHNUNGSZEITEN (1) Hat der Verfolgte wegen einer Verfolgungsmaßnahme ...
§ 24 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 24 WOHN-, GEWERBE- UND INDUSTRIEBAUTEN OHNE KLÄRUNG DER EIGENTUMSVERHÄLTNISSE (1) Soweit im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau oder durch gewerbliche ...
§ 12 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 12 ENTSCHÄDIGUNG FÜR DAS BAUWERK (1) Der Grundstückseigentümer hat dem Nutzer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ...
§ 13 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 13 ENTGELTPUNKTE FÜR VERFOLGUNGSZEITEN ALS PFLICHTBEITRAGSZEITEN (1) Zur Ermittlung von Entgeltpunkten ...
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