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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'
Dokument 231 - 240 von 776 Treffer,
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- § 15 SeeArbG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 15 RECHTSBEHELFSVERFAHREN (1) Den Widerspruchsbescheid nach § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung erlässt der Widerspruchsausschuss. (2) Der Widerspruchsausschuss wird bei der Berufsgenossenschaft gebildet und besteht aus einem
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- § 7 De-Mail-G - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DE-MAIL-GESETZ § 7 VERZEICHNISDIENST (1) Der akkreditierte Diensteanbieter hat auf ausdrückliches Verlangen des Nutzers die De-Mail-Adressen, die nach § 3 hinterlegten Identitätsdaten Name und Anschrift, die für die Verschlüsselung von Nachrichten an
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- Anlage WSBGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER WASSERSTRAßEN UND DER SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG WASSERSTRAßEN UND SCHIFFFAHRT
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- wasg_by__69 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 69 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN (Abweichend von § 18 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 70 Abs. 1 WHG) 1 Soweit das Wasserhaushaltsgesetz auf Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes verweist, finden die entsprechenden Regelungen des Bayerischen
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- § 73b AsylG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ASYLGESETZ (ASYLG) § 73B WIDERRUFS- UND RÜCKNAHMEVERFAHREN (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a, sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen Widerruf oder eine Rücknahme rechtfertigen könnten
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- § 33 BattDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EU) 2023/1542 BETREFFEND BATTERIEN UND ALTBATTERIEN (BATTERIERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - BATTDG) § 33 BEFUGNISSE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE (1) Ergänzend zu Artikel 55 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 kann die
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- § 16b BImSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLICHE VORGÄNGE (BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - BIMSCHG) § 16B REPOWERING VON ANLAGEN ZUR ERZEUGUNG VON STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN
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- § 38 AEG - Einzelnorm



... die zentrale Anlaufstelle nach § 10a oder die beteiligten Unternehmen eine kürzere Frist zulassen. (12) Für das Planfeststellungsverfahren gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom ...
- § 5 PsychThG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BERUF DER PSYCHOTHERAPEUTIN UND DES PSYCHOTHERAPEUTEN * (PSYCHOTHERAPEUTENGESETZ - PSYCHTHG) § 5 RÜCKNAHME, WIDERRUF UND RUHEN (1) Die Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1
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- § 32 ElektroG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ - ELEKTROG) § 32 MITTEILUNGEN DER GEMEINSAMEN STELLE AN DAS UMWELTBUNDESAMT, LANDESBEHÖRDEN UND
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