zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODESCHNEIDER UND ZUR TEXTIL- UND MODESCHNEIDERIN* (TEXTIL- UND MODESCHNEIDERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODSCHNEIDERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODESCHNEIDER UND ZUR TEXTIL- UND MODESCHNEIDERIN* (TEXTIL- UND MODESCHNEIDERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODSCHNEIDERAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEKAUFMANN UND ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU* (INDUSTRIEKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - INDKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEKAUFMANN UND ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU* (INDUSTRIEKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - INDKFLAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEKAUFMANN UND ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU* (INDUSTRIEKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - INDKFLAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEKAUFMANN UND ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SEILER UND ZUR SEILERIN *) (SEILER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEILAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einen der Schwerpunkte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DESTILLATEUR/ZUR DESTILLATEURIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DESTILLATEUR/ZUR DESTILLATEURIN (Fundstelle: BGBl. I 1981, 112 - 116) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbilds ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN (Fundstelle: BGBl. I 1997, 1336 - 1339) Lfd. Nr. Teil des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BOOTSBAUER UND ZUR BOOTSBAUERIN*) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1. Neu-, Aus- und Umbau ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN * (ROHRLEITUNGSNETZ- UND INDUSTRIEANLAGENUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG ...