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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 231 - 240 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 7 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 7 BESTANDTEILE DES AUSWAHLVERFAHRENS, FESTLEGUNG ERGÄNZENDER BESTIMMUNGEN (1) Das Auswahlverfahren besteht aus 1. einem schriftlichen Teil ...
§ 69 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 69 PRÜFUNGSAKTEN UND EINSICHTNAHME (1) Zu jeder Anwärterin und jedem Anwärter wird eine Prüfungsakte geführt. (2) In die Prüfungsakte werden ...
§ 8 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 8 SCHRIFTLICHER TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter ...
§ 70 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 70 ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Über Widersprüche gegen Entscheidungen, die auf Grund dieser Verordnung getroffen ...
§ 31a BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 31A ÜBERMITTLUNG VON FLUGGASTDATEN (1) Zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 haben Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste über die ...
Eingangsformel GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), der durch Artikel ...
§ 10 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 10 ZULASSUNG ZUM MÜNDLICHEN TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird zugelassen, wer den schriftlichen ...
Inhaltsübersicht GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeines §  1 Gegenstand §  2 Ziele der Ausbildung §  3 Auswahlverfahren Abschnitt 2 Ausbildung §  4 ...
§ 11 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 11 MÜNDLICHER TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber ...
§ 12 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 12 GESAMTERGEBNIS DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Die Auswahlkommission ermittelt für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der am mündlichen ...
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