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Trefferliste für 'egbgb'

Dokument 231 - 240 von 258 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 247 § 4 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 4 WEITERE ANGABEN BEI DER VORVERTRAGLICHEN INFORMATION BEI ALLGEMEIN-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN (1) Die Unterrichtung muss bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen folgende Angaben enthalten, soweit ...
Art 229 § 61 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 61 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ Die §§ 723 bis 728 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der vor dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung sind mangels anderweitiger vertraglicher ...
Art 247 § 5 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 5 INFORMATION BEI BESONDEREN KOMMUNIKATIONSMITTELN (1) Wählt der Darlehensnehmer für die Vertragsanbahnung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen Kommunikationsmittel, die die Übermittlung der vorstehenden ...
Art 229 § 62 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 62 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM MIETSPIEGELREFORMGESETZ Für Gemeinden, für die infolge der durch § 558c Absatz 4 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 1. Juli 2022 geltenden Fassung eingeführten ...
Art 247 § 6 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 6 VERTRAGSINHALT (1) Der Verbraucherdarlehensvertrag muss klar und verständlich folgende Angaben enthalten: 1. die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 und Abs. 4 genannten Angaben, 2. den Namen und die Anschrift ...
Art 229 § 63 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 63 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG – ERWEITERUNG DER WIEDERAUFNAHMEMÖGLICHKEITEN ZUUNGUNSTEN DES VERURTEILTEN GEMÄß § 362 STPO UND ZUR ÄNDERUNG DER ZIVILRECHTLICHEN ...
Art 247 § 7 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 7 WEITERE ANGABEN IM VERTRAG (1) Der Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag muss folgende klar und verständlich formulierte weitere Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam sind: 1. einen ...
Art 229 § 64 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 64 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ABSCHAFFUNG DES GÜTERRECHTSREGISTERS (1) Abweichend von § 1412 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch ...
Art 247 § 8 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 8 VERTRÄGE MIT ZUSATZLEISTUNGEN (1) Verlangt der Darlehensgeber zum Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags, dass der Darlehensnehmer zusätzliche Leistungen des Darlehensgebers annimmt oder ...
Art 229 § 65 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 65 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM VERBANDSKLAGENRICHTLINIENUMSETZUNGSGESETZ Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährung nach den §§ 204 und 204a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie Absatz 3 und 4 des Bürgerlichen ...
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