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Trefferliste für 'immobilien'
Dokument 231 - 240 von 243 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 23 GwG - Einzelnorm



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nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 7 sowie gegenüber Notaren sind zusätzlich die Angaben nach § 19a zu allen im Transparenzregister erfassten Immobilien der Einsichtnahme zugänglich und dürfen übermittelt werden. (2) Auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten beschränkt die registerführende Stelle ...
- § 318 KAGB - Einzelnorm



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enthalten. Der Verkaufsprospekt von EU-AIF oder ausländischen AIF, die hinsichtlich ihrer Anlagepolitik Anforderungen unterliegen, die denen von Immobilien-Sondervermögen nach § 230 vergleichbar sind, muss darüber hinaus Angaben entsprechend den Angaben nach § 256 Absatz 1 enthalten. Der Verkaufsprospekt ...
- § 26 KAPrüfbV - Einzelnorm



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, ob der einfache oder qualifizierte Ansatz angewendet wird. (2) Absatz 1 ist nicht auf Spezial-AIF anzuwenden. Absatz 1 Nummer 14 ist nicht auf Immobilien-Sondervermögen anzuwenden. Fußnote (+++ §§ 26 bis 33: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 1 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 26a GwG - Einzelnorm



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; sowie zusätzlich „Geburtsdatum“, „Wohnort“ oder „Staatsangehörigkeit“ des wirtschaftlich Berechtigten oder 2. Immobilien über alle Angaben nach § 19aerlaubt. § 23 bleibt unberührt. (3) Die beteiligten Stellen haben zu gewährleisten, dass für Abfragen nach Absatz ...
- § 12 BelWertV - Einzelnorm



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die Nutzungsarten Wohnen, Handel, Büro sowie Lager und Logistik um höchstens 0,5 Prozentpunkte unterschritten werden, wenn es sich um erstklassige Immobilien handelt. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens folgende Kriterien erfüllt sind: 1. eine sehr gute Lage im Verdichtungsraum, 2. ein entsprechend ...
- § 5 MinStG - Einzelnorm



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Organisationen, 3. Organisationen ohne Erwerbszweck, 4. Pensionseinheiten, 5. Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind, und 6. Immobilien-Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind. (2) Ausgeschlossene Einheiten sind auch die Einheiten, bei denen der Wert aller Anteile ...
- § 244 KAGB - Einzelnorm



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KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 244 ANLAUFZEIT Die Anlagegrenzen in den §§ 231 bis 238 und 243 sowie § 253 Absatz 1 Satz 1 gelten für das Immobilien-Sondervermögen einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft erst, wenn seit dem Zeitpunkt der Bildung dieses Sondervermögens eine Frist von vier Jahren verstrichen ...
- § 245 KAGB - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 245 TREUHANDVERHÄLTNIS Abweichend von § 92 Absatz 1 können Vermögensgegenstände, die zum Immobilien-Sondervermögen gehören, nur im Eigentum der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft stehen. Fußnote (+++ § 245: Zur Anwendung vgl. § 260a +++) * zum Seitenanfang ...
- § 172b SGB 7 - Einzelnorm



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GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 172B VERWALTUNGSVERMÖGEN Mittel für den Erwerb, die Errichtung, die Erweiterung und den Umbau von Immobilien der Eigenbetriebe sowie der durch Beteiligungen oder Darlehen geförderten Einrichtungen der Unfallversicherungsträger oder anderer Träger dürfen ...
- § 35 KAPrüfbV - Einzelnorm



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UND SONDERVERMÖGEN (KAPITALANLAGE-PRÜFUNGSBERICHTE-VERORDNUNG - KAPRÜFBV) § 35 ANWENDBARKEIT DIESER VERORDNUNG Auf Prüfungsberichte über Immobilien-Sondervermögen und offene Spezial-AIF mit Anlagen in entsprechenden Vermögensgegenständen sind die §§ 28 bis 34 anzuwenden, soweit sich aus den §§ 36 bis ...
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