Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
- 2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte zur Immobilienfinanzierung oder grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und über die mit ihnen üblicherweise gemeinsam angebotenen Finanzprodukte oder andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
- 3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
- 4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
- 5.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Erwerbs von Immobilien und der Darlehenssicherung,
- 6.
fachliche Kenntnis in der Bewertung von Sicherheiten,
- 7.
fachliche Kenntnis über den Aufbau und die Funktion von Grundbüchern,
- 8.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
- 9.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.