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Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung

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Abschnitt 1
 Sachkundenachweis
  § 1 Sachkundeprüfung
  § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
  § 3 Prüfungsinhalt, Verfahren
  § 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
  § 5 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Abschnitt 2
 Vermittlerregister
  § 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
  § 7 Mitteilungspflichten
  § 8 Zugang
Abschnitt 3
 Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
  § 9 Geltungsbereich der Versicherung
  § 10 Umfang der Versicherung
  § 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4
 Verhaltenspflichten
  § 12 Allgemeine Verhaltenspflicht
  § 13 Verbot der Annahme von Geldern
  § 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  § 15 Außerordentliche Prüfungen
  § 16 Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
  § 17 Anzeigepflicht
Abschnitt 5
 Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
  § 18 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 6
 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
  § 19 Ordnungswidrigkeiten
  § 20 Übergangsregelung
  Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2)
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung