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Trefferliste für 'ausbildungsjahres'

Dokument 241 - 250 von 280 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 GeoITAusbV - Einzelnorm*
... *) § 6 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 5 PharmKfmAusbV 2012 - Einzelnorm*
... ANGESTELLTEN*) § 5 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, ...
§ 6 FlugElekAusbV 2013 - Einzelnorm*
... FLUGGERÄTELEKTRONIKER UND ZUR FLUGGERÄTELEKTRONIKERIN* § 6 TEIL 1 DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten ...
§ 7 SEIVerfMAusbV 2004 - Einzelnorm*
... § 7 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Abschnitt I der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und unter den laufenden Nummern ...
§ 9 FMontAusbV - Einzelnorm*
... § 9 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage in Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr sowie die in Abschnitt II für ...
§ 13 IndElAusbV 2007 - Einzelnorm*
... BERUFSAUSBILDUNG IN DEN INDUSTRIELLEN ELEKTROBERUFEN § 13 TEIL 1 DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr ...
§ 6 PflAPrV - Einzelnorm*
... über den bei ihr durchgeführten praktischen Einsatz unter Ausweisung von Fehlzeiten nach § 1 Absatz 4. Ist ein Praxiseinsatz am Ende eines Ausbildungsjahres nicht beendet, erfolgt die Berücksichtigung im nächsten Ausbildungsjahr. Die Leistungseinschätzung ist der Auszubildenden oder dem Auszubildenden ...
§ 7 WFAusbV - Einzelnorm*
... die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (3) Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
§ 6 KälteMechaAusbV - Einzelnorm*
... FÜR KÄLTETECHNIK § 6 TEIL 1 DER ABSCHLUSSPRÜFUNG/GESELLENPRÜFUNG (1) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten ...
§ 6 SüßwAusbV - Einzelnorm*
... - SÜßWAUSBV) § 6 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten ...
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