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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 21.08 WENDEN Ein Fahrgastschiff, das auf der Spree-Oder-Wasserstraße im Bereich des unteren Vorhafens der Schleuse Mühlendamm (km 17,80) wenden will, muss das geplante Wendemanöver der Funkstelle „ ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 4.06 RADAR 1. Ein Fahrzeug darf nur dann Radar benutzen, wenn a) es mit einem Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs nach Artikel 7.06 ES-TRIN ausgerüstet ist; dabei ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 14.11 SCHIFFFAHRT BEI HOCHWASSER Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten ...