Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'rente'

Dokument 241 - 250 von 919 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 141f BEG - Einzelnorm*
... ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG (BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - BEG) § 141F  Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach § 81 oder § 93 und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a, 86 oder §§ 97, 97a ...
§ 106 SGB 6 - Einzelnorm*
... Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in einer in- oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung ...
§ 141h BEG - Einzelnorm*
... ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG (BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - BEG) § 141H  (1) Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§ 85, 85a, 86 oder §§ 97, 97a, 98 und Ansprüche auf Entschädigung für Schaden an Leben sowie für Schaden ...
§ 29 ALG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 29 REIHENFOLGE BEI DER ANWENDUNG VON BERECHNUNGSVORSCHRIFTEN Für die Berechnung einer Rente, deren Leistung sich aufgrund eines Aufenthalts von Berechtigten im Ausland oder aufgrund eines Zusammentreffens mit Renten oder mit sonstigem Einkommen mindert ...
§ 2 RAG 1982 - Einzelnorm*
... Angestelltenversicherungsgesetzes oder 3. nach den §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzesberechnet sind, werden dadurch angepaßt, daß die Höhe der Rente mit der allgemeinen Bemessungsgrundlage des Anpassungsjahrs ermittelt wird. (2) Eine Rente, deren Höhe sich nicht nur nach den allgemeinen in Absatz ...
Anlage 2 BerVersV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERICHTERSTATTUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN GEGENÜBER DER BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (VERSICHERUNGSBERICHTERSTATTUNGS-VERORDNUNG - BERVERSV) ANLAGE 2 (ZU § 24) ANWENDUNG DER FORMULARE (Fundstelle: BGBl. I 2017 ...
§ 5 15. RAG - Einzelnorm*
... enthaltene Leistungsanteile aus den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrages ...
§ 6 15. RAG - Einzelnorm*
... ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
§ 12 1. DV-BEG - Einzelnorm*
... VERSORGUNGSBEZÜGE (1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10).(2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Rente für jedes Kind und für jeden elternlosen Enkel 30 vom Hundert und der Rente für einen Verwandten ...
§ 5 10. RAG - Einzelnorm*
... Leistungszuschlag und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Neunten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle des ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 next

neue Volltext-Suche