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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN* (KOCHAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KOCHAUSBV) ANLAGE 1 (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN (Fundstelle: BGBl. I 2022, 404 - 411) Abschnitt A ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN (Fundstelle: BGBl. I 1997, 1336 - 1339) Lfd. Nr. Teil des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜRSTEN- UND PINSELMACHER UND ZUR BÜRSTEN- UND PINSELMACHERIN* (BÜRSTEN- UND PINSELMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜPINAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜRSTEN- UND PINSELMACHER UND ZUR BÜRSTEN- UND PINSELMACHERIN* (BÜRSTEN- UND PINSELMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜPINAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENTECHNOLOGEN SIEBDRUCK UND ZUR MEDIENTECHNOLOGIN SIEBDRUCK*) (SIEBDRUCKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SIEBDRAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen ...