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Trefferliste für 'rechtsverordnung'

Dokument 261 - 270 von 5093 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28 AEG - Einzelnorm*
... Weise aufstellt oder entgegen § 12 Abs. 2 Satz 2 Tarife gegenüber jedermann nicht in gleicher Weise anwendet, 5. (weggefallen) 6. einer Rechtsverordnung nach a) § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b oder c, Nummer 1b, 10 erster Halbsatz oder zweiter Halbsatz Buchstabe a oder d, Nummer 13 erster ...
§ 12 AMG - Einzelnorm*
... UND DIE PACKUNGSGRÖßEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften der §§ 10 bis 11a auf andere Arzneimittel und den Umfang der Fachinformation auf weitere Angaben ...
§ 21 BeschG - Einzelnorm*
... vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, oder Abs. 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 5, einen dort genannten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig durch Beschuss amtlich prüfen lässt, 2. entgegen § ...
§ 8 DiätAssG - Einzelnorm*
... - DIÄTASSG) § 8  (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten die Mindestanforderungen an die Ausbildung ...
Anhang EV AsphAusbV - Einzelnorm*
... Rechtsverordnungen nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes bedürfen der gesonderten Inkraftsetzung durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Rechtsverordnungen nach § 29 Abs. 1 und § 43 des Gesetzes bedürfen der gesonderten Inkraftsetzung ...
§ 1 HAGDV 1 - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 1 VERFAHREN BEI DER GLEICHSTELLUNG (1) Über die Gleichstellung entscheidet der für den Gewerbezweig oder die Beschäftigungsart der gleichzustellenden Einzelperson oder Personengruppe zuständige ...
§ 2 HAGDV 1 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 2 BEKANNTMACHUNG DER ERRICHTUNG VON HEIMARBEITSAUSSCHÜSSEN Die Errichtung des Heimarbeitsausschusses ist an einer von der zuständigen Arbeitsbehörde jeweils zu bestimmenden Stelle bekanntzumachen ...
§ 3 HAGDV 1 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 3 VORSITZENDER (1) Der Vorsitzende darf nicht Auftraggeber, Zwischenmeister, in Heimarbeit Beschäftigter oder Gleichgestellter sein. (2) Vor Bestimmung des Vorsitzenden des Heimarbeitsausschusses ...
§ 4 HAGDV 1 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 4 BEISITZER (1) Die zuständige Arbeitsbehörde beruft als Beisitzer des Heimarbeitsausschusses je drei Vertreter der in Heimarbeit Beschäftigten und der Auftraggeber und mindestens je drei ...
§ 5 HAGDV 1 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE RECHTSVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES HEIMARBEITSGESETZES § 5 VERFAHREN VOR DEN HEIMARBEITSAUSSCHÜSSEN ALLGEMEIN (1) Die Sitzungen des Heimarbeitsausschusses sind nicht öffentlich. Der Heimarbeitsausschuß kann bestimmte Personen zulassen. Die Vertreter ...
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