zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR BÜROMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT* (BÜROMANAGEMENTKAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜROMKFAUSBV) § 5 BERUFSAUSBILDUNG IN EINER DIENSTBEGLEITENDEN UNTERWEISUNG Zur Ergänzung der betrieblichen ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR BÜROMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT* (BÜROMANAGEMENTKAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜROMKFAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KRAFTFAHRZEUGMECHATRONIKER UND ZUR KRAFTFAHRZEUGMECHATRONIKERIN* § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in einem der Schwerpunkte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM E-COMMERCE UND ZUR KAUFFRAU IM E-COMMERCE* (E-COMMERCE-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ECOMKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM E-COMMERCE UND ZUR KAUFFRAU IM E-COMMERCE* (E-COMMERCE-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ECOMKFLAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BOGENMACHER UND ZUR BOGENMACHERIN* (BOGENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMAUSV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BOGENMACHER UND ZUR BOGENMACHERIN* (BOGENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMAUSV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ZUPFINSTRUMENTENMACHER UND ZUR ZUPFINSTRUMENTENMACHERIN* (ZUPFINSTRUMENTENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ZUPFINSTRUMENTAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ZUPFINSTRUMENTENMACHER UND ZUR ZUPFINSTRUMENTENMACHERIN* (ZUPFINSTRUMENTENMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ZUPFINSTRUMENTAUSBV) § 4 STRUKTUR UND INHALTE DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung gliedert sich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BANKKAUFMANN UND ZUR BANKKAUFFRAU* (BANKKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BANKKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...