zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PRÜFTECHNOLOGEN KERAMIK UND ZUR PRÜFTECHNOLOGIN KERAMIK* (KERAMIKPRÜFTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KPRÜFTECHNAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ELEKTRONIKER UND ZUR ELEKTRONIKERIN* (ELEKTRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ELEKAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ELEKTRONIKER UND ZUR ELEKTRONIKERIN* (ELEKTRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ELEKAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜRSTEN- UND PINSELMACHER UND ZUR BÜRSTEN- UND PINSELMACHERIN* (BÜRSTEN- UND PINSELMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜPINAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜRSTEN- UND PINSELMACHER UND ZUR BÜRSTEN- UND PINSELMACHERIN* (BÜRSTEN- UND PINSELMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜPINAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MAßSCHUHMACHER UND ZUR MAßSCHUHMACHERIN* (MAßSCHUHMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - MAßSCHUHMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MAßSCHUHMACHER UND ZUR MAßSCHUHMACHERIN* (MAßSCHUHMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - MAßSCHUHMAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ELEKTRONIKER FÜR MASCHINEN UND ANTRIEBSTECHNIK NACH DEM BERUFSBILDUNGSGESETZ UND ZUR ELEKTRONIKERIN FÜR MASCHINEN UND ANTRIEBSTECHNIK NACH DEM BERUFSBILDUNGSGESETZ* (ELEKTROMASCHINENBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG BBIG ...
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