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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 271 - 280 von 651 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 25 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 25 DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGSTESTS (1) Ein Leistungstest kann durchgeführt werden in Form 1. einer Klausur, 2. eines Referats, 3. einer ...
§ 26 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 26 BEWERTUNG DER LEISTUNGSTESTS (1) Die Leistungstests werden durch Angehörige der Bundespolizeiakademie bewertet. (2) Die Anwärterinnen ...
§ 27 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 27 FACHRANGPUNKTZAHLEN, FACHNOTEN UND AUSBILDUNGSABSCHNITTSRANGPUNKTZAHLEN (1) Für jede Anwärterin und jeden Anwärter wird in jedem Ausbildungsabschnitt ...
Eingangsformel BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 80a Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S ...
§ 28 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 28 ZEITPUNKT Die Zwischenprüfung findet am Ende der Grundausbildung statt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 29 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 29 PRÜFUNGSAMT Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie (Prüfungsamt) zuständig ...
§ 30 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 30 EINRICHTUNG DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Für die Abnahme und Bewertung der Zwischenprüfung richtet das Prüfungsamt eine Prüfungskommission ...
Eingangsformel BPolDKlZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLASS DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIDIENSTKLEIDUNG-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BPOLDKLZUSTANO) EINGANGSFORMEL  Nach § 74 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
§ 32 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 32 ENTSCHEIDUNGEN DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission der Zwischenprüfung ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende ...
§ 5 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 5  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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