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und Rücktritt von Leistungstests und Prüfungen § 8 Täuschung und Ordnungsverstoß § 9 Erholungsurlaub Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung § 10 Zweck des Auswahlverfahrens § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren § 12 Auswahlkommission § 13 Gemeinsame Auswahlkommissionen § 14 Teile des Auswahlverfahrens ...
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auf Probe oder der Beamte auf Probe dienstfähig ist. Die Ernennung erfolgt im Eingangsamt der Laufbahn. Die laufbahnrechtlichen Bestimmungen für die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt gelten entsprechend. Im Falle der Einstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach Absatz 1 Satz ...
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oder die Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge verbindlich werden und eine Änderung der Genehmigung nicht möglich ist. Sie erlischt auch bei endgültiger Einstellung der Produktion des genehmigten Typs eines Fahrzeugs. Der Hersteller hat die Einstellung der Produktion dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. ...
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auf Probe oder der Beamte auf Probe dienstfähig ist. Die Ernennung erfolgt im Eingangsamt der Laufbahn. Die laufbahnrechtlichen Bestimmungen für die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt gelten entsprechend. Das Beamtenverhältnis auf Zeit ruht mit allen Rechten und Pflichten für die Dauer ...
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EPUB Eingangsformel § 1 Entschädigung für Urteilsfolgen § 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen § 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4 Entschädigung nach Billigkeit § 5 Ausschluß der Entschädigung § 6 Versagung der Entschädigung ...
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nach § 3. Sie haben mit Beendigung ihres bisherigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses einen Weiterverwendungsanspruch gegen den Bund. Für die Einstellung und die Rechtsstellung der Betroffenen gelten je nach Art des bisherigen Dienstverhältnisses § 10 Absatz 2, §§ 11, 12 Absatz 2, §§ 14 und 15 entsprechend ...
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§ 89 Ordnungsmittel § 90 Anwendung unmittelbaren Zwanges § 91 Richterlicher Durchsuchungsbeschluss § 92 Vollstreckungsverfahren § 93 Einstellung der Vollstreckung § 94 Eidesstattliche Versicherung Unterabschnitt 3 Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung § 95 Anwendung der ...