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Kapitalanlagegesetzbuch

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  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Ausnahmebestimmungen
  § 3 Bezeichnungsschutz
  § 4 Namensgebung; Fondskategorien
  § 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung
  § 6 Besondere Aufgaben
  § 7 Sofortige Vollziehbarkeit
  § 7a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
  § 7b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
  § 8 Verschwiegenheitspflicht
  § 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
  § 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht
  § 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF
  § 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle
  § 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
  § 14 Auskünfte und Prüfungen
  § 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
  § 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte
Abschnitt 2
 Verwaltungsgesellschaften
Unterabschnitt 1
 Erlaubnis
  § 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 18 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 19 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
  § 20 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
  § 21 Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
  § 22 Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
  § 23 Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
  § 24 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
  § 25 Kapitalanforderungen
Unterabschnitt 2
 Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
  § 26 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
  § 27 Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung
  § 28 Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
  § 28a Zusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds
  § 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
  § 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
  § 31 Primebroker
  § 32 Entschädigungseinrichtung
  § 33 Werbung
  § 34 Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank
  § 35 Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 36 Auslagerung; Verordnungsermächtigung
  § 37 Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung
  § 38 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 3
 Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
  § 39 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  § 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder
  § 41 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
  § 42 Maßnahmen bei Gefahr
  § 43 Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
Unterabschnitt 4
 Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 44 Registrierung und Berichtspflichten
  § 45 Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
  § 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden
  § 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden; Verordnungsermächtigung
  § 48 (weggefallen)
  § 48a (weggefallen)
Unterabschnitt 5
 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
  § 49 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
  § 50 Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 51 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
  § 52 Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
Unterabschnitt 6
 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 53 Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 54 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland
  § 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden
  § 56 Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
  § 57 Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 58 Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft
  § 59 Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU
  § 60 Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt
  § 61 Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
  § 62 Rechtsstreitigkeiten
  § 63 Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
  § 64 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 65 Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist
  § 66 Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist
  § 67 Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF
Abschnitt 3
 Verwahrstelle
Unterabschnitt 1
 Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
  § 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung
  § 69 Aufsicht
  § 70 Interessenkollision
  § 71 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW
  § 72 Verwahrung
  § 73 Unterverwahrung
  § 74 Zahlung und Lieferung
  § 75 Zustimmungspflichtige Geschäfte
  § 76 Kontrollfunktion
  § 77 Haftung
  § 78 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
  § 79 Vergütung, Aufwendungsersatz
Unterabschnitt 2
 Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
  § 80 Beauftragung
  § 81 Verwahrung
  § 82 Unterverwahrung
  § 83 Kontrollfunktion
  § 84 Zustimmungspflichtige Geschäfte
  § 85 Interessenkollision
  § 86 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt
  § 87 Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF
  § 88 Haftung
  § 89 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
  § 89a Vergütung, Aufwendungsersatz
  § 90 Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF
Abschnitt 4
 Offene inländische Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen
  § 91 Rechtsform
Unterabschnitt 2
 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
  § 92 Sondervermögen
  § 93 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
  § 94 Stimmrechtsausübung
  § 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung
  § 96 Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung
  § 97 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
  § 98 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung
  § 99 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
  § 100 Abwicklung des Sondervermögens
  § 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
  § 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
  § 101 Jahresbericht
  § 102 Prüfung
  § 103 Halbjahresbericht
  § 104 Zwischenbericht
  § 105 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
  § 106 Verordnungsermächtigung
  § 107 Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte
Unterabschnitt 3
 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
  § 108 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
  § 109 Aktien
  § 110 Satzung
  § 111 Anlagebedingungen
  § 112 Verwaltung und Anlage
  § 113 Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
  § 114 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
  § 115 Gesellschaftskapital
  § 116 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
  § 117 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
  § 118 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
  § 119 Vorstand, Aufsichtsrat
  § 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung
  § 121 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung
  § 122 Halbjahres- und Liquidationsbericht
  § 123 Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts
Unterabschnitt 4
 Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
  § 124 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
  § 125 Gesellschaftsvertrag
  § 126 Anlagebedingungen
  § 127 Anleger
  § 128 Geschäftsführung
  § 129 Verwaltung und Anlage
  § 130 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
  § 131 Gesellschaftsvermögen
  § 132 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
  § 133 Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen
  § 134 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
  § 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung
  § 136 Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung
  § 137 Vorlage von Berichten
  § 138 Auflösung und Liquidation
Abschnitt 5
 Geschlossene inländische Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen
  § 139 Rechtsform
Unterabschnitt 2
 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
  § 140 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
  § 141 Aktien
  § 142 Satzung
  § 143 Anlagebedingungen
  § 144 Verwaltung und Anlage
  § 145 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
  § 146 Firma
  § 147 Vorstand, Aufsichtsrat
  § 148 Rechnungslegung
Unterabschnitt 3
 Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
  § 149 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
  § 150 Gesellschaftsvertrag
  § 151 Anlagebedingungen
  § 152 Anleger
  § 153 Geschäftsführung, Beirat
  § 154 Verwaltung und Anlage
  § 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
  § 156 Gesellschaftsvermögen
  § 157 Firma
  § 158 Jahresbericht
  § 159 Abschlussprüfung
  § 159a Feststellung des Jahresabschlusses
  § 160 Offenlegung und Vorlage von Berichten
  § 161 Auflösung und Liquidation
Kapitel 2
 Publikumsinvestmentvermögen
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für offene Publikumsinvestmentvermögen
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 162 Anlagebedingungen
  § 163 Genehmigung der Anlagebedingungen
  § 164 Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen
  § 165 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
  § 166 Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
  § 167 Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
  § 168 Bewertung; Verordnungsermächtigung
  § 169 Bewertungsverfahren
  § 170 Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes
Unterabschnitt 2
 Master-Feeder-Strukturen
  § 171 Genehmigung des Feederfonds
  § 172 Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
  § 174 Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile
  § 175 Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
  § 176 Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
  § 177 Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
  § 178 Abwicklung eines Masterfonds
  § 179 Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
  § 180 Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
Unterabschnitt 3
 Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen
  § 181 Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
  § 182 Genehmigung der Verschmelzung
  § 183 Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen
  § 184 Verschmelzungsplan
  § 185 Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung
  § 186 Verschmelzungsinformationen
  § 187 Rechte der Anleger
  § 188 Kosten der Verschmelzung
  § 189 Wirksamwerden der Verschmelzung
  § 190 Rechtsfolgen der Verschmelzung
  § 191 Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
Abschnitt 2
 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
  § 192 Zulässige Vermögensgegenstände
  § 193 Wertpapiere
  § 194 Geldmarktinstrumente
  § 195 Bankguthaben
  § 196 Investmentanteile
  § 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
  § 198 Sonstige Anlageinstrumente
  § 199 Kreditaufnahme
  § 200 Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten
  § 201 Wertpapier-Darlehensvertrag
  § 202 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
  § 203 Pensionsgeschäfte
  § 204 Verweisung; Verordnungsermächtigung
  § 205 Leerverkäufe
  § 206 Emittentengrenzen
  § 207 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
  § 208 Erweiterte Anlagegrenzen
  § 209 Wertpapierindex-OGAW
  § 210 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
  § 211 Überschreiten von Anlagegrenzen
  § 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
  § 213 Umwandlung von inländischen OGAW
Abschnitt 3
 Offene inländische Publikums-AIF
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF
  § 214 Risikomischung, Arten
  § 215 Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt
  § 216 Bewerter
  § 217 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2
 Gemischte Investmentvermögen
  § 218 Gemischte Investmentvermögen
  § 219 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3
 Sonstige Investmentvermögen
  § 220 Sonstige Investmentvermögen
  § 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
  § 222 Mikrofinanzinstitute
  § 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
  § 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Unterabschnitt 4
 Dach-Hedgefonds
  § 225 Dach-Hedgefonds
  § 226 Auskunftsrecht der Bundesanstalt
  § 227 Rücknahme
  § 228 Verkaufsprospekt
  § 229 Anlagebedingungen
Unterabschnitt 5
 Immobilien-Sondervermögen
  § 230 Immobilien-Sondervermögen
  § 231 Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
  § 232 Erbbaurechtsbestellung
  § 233 Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko
  § 234 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
  § 235 Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
  § 236 Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer
  § 237 Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen
  § 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften
  § 239 Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
  § 240 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
  § 241 Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle
  § 242 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
  § 243 Risikomischung
  § 244 Anlaufzeit
  § 245 Treuhandverhältnis
  § 246 Verfügungsbeschränkung
  § 247 Vermögensaufstellung
  § 248 Sonderregeln für die Bewertung
  § 249 Sonderregeln für das Bewertungsverfahren
  § 250 Sonderregeln für den Bewerter
  § 251 Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung
  § 252 Ertragsverwendung
  § 253 Liquiditätsvorschriften
  § 254 Kreditaufnahme
  § 255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
  § 256 Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
  § 257 Aussetzung der Rücknahme
  § 258 Aussetzung nach Kündigung
  § 259 Beschlüsse der Anleger
  § 260 Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
Unterabschnitt 6
 Infrastruktur-Sondervermögen
  § 260a Infrastruktur-Sondervermögen
  § 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
  § 260c Rücknahme von Anteilen
  § 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen
Abschnitt 4
 Geschlossene inländische Publikums-AIF
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
  § 262 Risikomischung
  § 263 Beschränkung von Leverage und Belastung
  § 264 Verfügungsbeschränkung
  § 265 Leerverkäufe
  § 266 Anlagebedingungen
  § 267 Genehmigung der Anlagebedingungen
  § 268 Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
  § 269 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
  § 270 (weggefallen)
  § 271 Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter
  § 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Unterabschnitt 2
 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen
  § 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
  § 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
  § 272c Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen
  § 272d Vereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen
  § 272e Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
  § 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
  § 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds
  § 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds
Kapitel 3
 Inländische Spezial-AIF
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
  § 273 Anlagebedingungen
  § 274 Begrenzung von Leverage
  § 275 Belastung
  § 276 Leerverkäufe
  § 277 Übertragung von Anteilen oder Aktien
  § 277a Master-Feeder-Strukturen
Abschnitt 2
 Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
  § 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter
  § 279 Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung
  § 280 (weggefallen)
  § 281 Verschmelzung
Unterabschnitt 2
 Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
  § 282 Anlageobjekte, Anlagegrenzen
Unterabschnitt 3
 Besondere Vorschriften für Hedgefonds
  § 283 Hedgefonds
Unterabschnitt 4
 Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
  § 284 Anlagebedingungen, Anlagegrenzen
Abschnitt 3
 Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
  § 285 Anlageobjekte
  § 286 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung
Unterabschnitt 2
 Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
  § 287 Geltungsbereich
  § 288 Erlangen von Kontrolle
  § 289 Mitteilungspflichten
  § 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
  § 291 Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts
  § 292 Zerschlagen von Unternehmen
Abschnitt 4
 Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderungsfonds
  § 292a Entwicklungsförderungsfonds
  § 292b Liquiditäts- und Absicherungsanlagen
  § 292c Außerordentliche Kündigung
Kapitel 4
 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
Abschnitt 1
 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
  § 293 Allgemeine Vorschriften
  § 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
  § 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
  § 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
  § 295b Informationspflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
  § 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
Unterabschnitt 2
 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
  § 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
  § 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
  § 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
  § 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
  § 301 (weggefallen)
  § 302 Werbung
  § 303 Maßgebliche Sprachfassung
  § 304 Kostenvorausbelastung
  § 305 Widerrufsrecht
  § 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
  § 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
Unterabschnitt 3
 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
  § 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
  § 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
  § 308 Sonstige Informationspflichten
Abschnitt 2
 Vertriebsanzeige und Vertriebsuntersagung für OGAW
Unterabschnitt 1
 Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
  § 309 Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
  § 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
  § 311 Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW
Unterabschnitt 2
 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 312 Anzeigepflicht
  § 313 Veröffentlichungspflichten
  § 313a Widerruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abschnitt 3
 Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF
  § 314 Untersagung des Vertriebs
  § 315 Einstellung des Vertriebs von AIF
Unterabschnitt 1
 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
  § 316 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland
  § 317 Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
  § 318 Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
  § 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
  § 320 Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
Unterabschnitt 2
 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland
  § 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master- AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
  § 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
Unterabschnitt 3
 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 331a Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 332 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 333 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 334 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 335 Bescheinigung der Bundesanstalt
Unterabschnitt 4
 Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
  § 336 Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
Kapitel 5
 Europäische Risikokapitalfonds
  § 337 Europäische Risikokapitalfonds
Kapitel 6
 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
  § 338 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Kapitel 7
 Europäische langfristige Investmentfonds
  § 338a Europäische langfristige Investmentfonds
Kapitel 8
 Geldmarktfonds
  § 338b Geldmarktfonds
Kapitel 9
 Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
  § 338c Anzuwendende Vorschriften
Kapitel 10
 Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
Abschnitt 1
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 339 Strafvorschriften
  § 340 Bußgeldvorschriften
  § 341 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
  § 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
  § 342 Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2
 Übergangsvorschriften
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 343 Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
  § 344 Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  § 344a (weggefallen)
Unterabschnitt 2
 Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
  § 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
  § 346 Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen
  § 347 Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
  § 348 Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften
  § 349 Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften
  § 350 Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF
  § 351 Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
  § 352 Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes
Unterabschnitt 3
 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
  § 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353
  § 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
  § 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263
  § 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3
  § 354 Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3
Unterabschnitt 4
 Übergangsvorschriften für OGAW- Verwaltungsgesellschaften und OGAW
  § 355 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
Unterabschnitt 5
 Sonstige Übergangsvorschriften
  § 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  § 357 Übergangsvorschrift zu § 100a
  § 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1
  § 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4
  § 360 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
  § 361 Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3
  § 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
  § 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
  § 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie