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Trefferliste für 'inverkehrbringen'

Dokument 271 - 280 von 1135 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 23 ERMÄCHTIGUNG ZUR BELEIHUNG (1) Die zuständige Behörde wird ermächtigt, die Gemeinsame Stelle der Hersteller ...
§ 24 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 24 AUFSICHT (1) Die Beliehene untersteht der Rechts- und Fachaufsicht der zuständigen Behörde. (2) Erfüllt ...
§ 25 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 25 BEENDIGUNG DER BELEIHUNG (1) Die Beleihung endet, wenn die Beliehene aufgelöst ist. (2) Die zuständige ...
§ 26 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 26 BEAUFTRAGUNG DRITTER UND BEVOLLMÄCHTIGUNG (1) Die nach diesem Gesetz Verpflichteten können Dritte mit der ...
§ 27 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 27 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare ...
§ 28 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 28 VOLLZUG (1) Die zuständige Behörde soll gegenüber den Rücknahmesystemen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 die Anordnungen ...
§ 29 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 29 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz ...
§ 30 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 30 EINZIEHUNG Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Absatz 1 begangen worden, so können Gegenstände eingezogen ...
Anlage BattG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) ANLAGE ZU § 17 (Fundstelle: BGBl. I 2009, 1590) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 1 ElektroG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN (ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ - ELEKTROG) § 1 ABFALLWIRTSCHAFTLICHE ZIELE Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung ...
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