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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 281 - 290 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 32 ERGÄNZENDE ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Das QM-System nach § 3 Abs. 1 muss für Gewebeeinrichtungen ...
§ 2 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm*
... ZUR ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Dem Präsidenten ...
Eingangsformel AM-NutzenV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN NACH § 35A ABSATZ 1 SGB V FÜR ERSTATTUNGSVEREINBARUNGEN NACH § 130B SGB V (ARZNEIMITTEL-NUTZENBEWERTUNGSVERORDNUNG - AM-NUTZENV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 35a Absatz 1 Satz 6 und 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch &#8211 ...
§ 30 AMG - Einzelnorm*
... Nummer 3, 5, 5a oder 6 nachträglich eingetreten ist. Die Zulassung ist ferner zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn 1. sich herausstellt, dass dem Arzneimittel die therapeutische Wirksamkeit fehlt, 2. in den Fällen des § 28 Abs. 3 die therapeutische Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen ...
§ 33 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 33 FESTSTELLUNG DER SPENDEREIGNUNG UND FÜR DIE GEWINNUNG ERFORDERLICHE LABORUNTERSUCHUNGEN (1) Die ...
§ 1 AM-NutzenV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN NACH § 35A ABSATZ 1 SGB V FÜR ERSTATTUNGSVEREINBARUNGEN NACH § 130B SGB V (ARZNEIMITTEL-NUTZENBEWERTUNGSVERORDNUNG - AM-NUTZENV) § 1 GELTUNGSBEREICH Die Verordnung regelt das Nähere zur Nutzenbewertung von erstattungsfähigen Arzneimitteln ...
§ 31 AMG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 31 ERLÖSCHEN, VERLÄNGERUNG (1) Die Zulassung erlischt 1. wenn das zugelassene Arzneimittel innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Zulassung nicht in den Verkehr gebracht wird oder wenn sich das zugelassene Arzneimittel, das ...
§ 34 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 34 GEWINNUNG VON GEWEBE DURCH DIE ENTNAHMEEINRICHTUNG (1) § 4 findet für Entnahmeeinrichtungen keine ...
I. BfArMZustAnO - Einzelnorm*
... ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN NACH DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH DER HIERZU ERGANGENEN TRENNUNGSGELDVERORDNUNG IN VERBINDUNG ...
§ 35 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 35 TRANSPORT ZUR BE- ODER VERARBEITUNG UND ENTGEGENNAHME IN DER GEWEBEEINRICHTUNG (1) Der Transport ...
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