Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'einzelnorm'
Dokument 281 - 290 von 107828 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 95 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 95 HERAUSGABEPFLICHT (1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern. (2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten
...
- § 7 TfPV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 7 ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFER (1) Die Prüfer müssen die Anforderungen nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis
...
- § 95a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 95A ZURÜCKSTELLUNG DER BENACHRICHTIGUNG DES BESCHULDIGTEN; OFFENBARUNGSVERBOT (1) Bei der gerichtlichen Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme eines Gegenstandes, den eine nicht beschuldigte Person im Gewahrsam hat, kann
...
- § 8 TfPV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 8 GLIEDERUNG DER PRÜFUNG, PRÜFUNGSSPRACHE (1) Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 Absatz 1 Satz
...
- § 96 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 96 AMTLICH VERWAHRTE SCHRIFTSTÜCKE Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste
...
- § 9 TfPV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 9 SCHRIFTLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst Aufgaben zu den in Anlage 5 der
...
- § 97 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 97 BESCHLAGNAHMEVERBOT (1) Der Beschlagnahme unterliegen nicht 1. schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b das Zeugnis verweigern dürfen; 2. Aufzeichnungen
...
- § 10 TfPV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 10 MÜNDLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Die Prüfungsorganisation bestimmt für den mündlichen Teil der Prüfung zwei
...
- § 98 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 98 VERFAHREN BEI DER BESCHLAGNAHME (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden
...
- § 11 TfPV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 11 AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNG (1) Der Prüfling muss sich auf Verlangen der Prüfer oder der Aufsichtsperson
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche