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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 281 - 290 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 95 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 95 HERAUSGABEPFLICHT (1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern. (2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten ...
§ 7 TfPV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 7 ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFER (1) Die Prüfer müssen die Anforderungen nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis ...
§ 95a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 95A ZURÜCKSTELLUNG DER BENACHRICHTIGUNG DES BESCHULDIGTEN; OFFENBARUNGSVERBOT (1) Bei der gerichtlichen Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme eines Gegenstandes, den eine nicht beschuldigte Person im Gewahrsam hat, kann ...
§ 8 TfPV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 8 GLIEDERUNG DER PRÜFUNG, PRÜFUNGSSPRACHE (1) Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 Absatz 1 Satz ...
§ 96 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 96 AMTLICH VERWAHRTE SCHRIFTSTÜCKE Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste ...
§ 9 TfPV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 9 SCHRIFTLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst Aufgaben zu den in Anlage 5 der ...
§ 97 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 97 BESCHLAGNAHMEVERBOT (1) Der Beschlagnahme unterliegen nicht 1. schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b das Zeugnis verweigern dürfen; 2. Aufzeichnungen ...
§ 10 TfPV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 10 MÜNDLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Die Prüfungsorganisation bestimmt für den mündlichen Teil der Prüfung zwei ...
§ 98 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 98 VERFAHREN BEI DER BESCHLAGNAHME (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden ...
§ 11 TfPV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FÜR DEN ERWERB DES TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINS (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEIN-PRÜFUNGSVERORDNUNG - TFPV) § 11 AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNG (1) Der Prüfling muss sich auf Verlangen der Prüfer oder der Aufsichtsperson ...
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