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Trefferliste für 'bundesversorgungsgesetz'
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- § 143a SGB XIV - Einzelnorm



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PFLICHTEN BEI DER VERSORGUNG MIT HILFSMITTELN (1) Die zuständige Verwaltungsbehörde nimmt für Hilfsmittel, die bis zum 31. Dezember 2023 nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, erbracht wurden, die ...
- § 13 12. RAG - Einzelnorm



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- ÄNDERUNGSGESETZES - 3. RVÄNDG) (ZWÖLFTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 12. RAG) § 13 (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den laufenden Beihilfen nach dem ...
- § 144 SGB XIV - Einzelnorm



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monatlichen Betrag, der sich aus der Summe dieser Geldleistungen ergibt. Geldleistungen im Sinne des Satzes 1 sind folgende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung: 1. die Führzulage nach § 14, 2. der Berufsschadensausgleich nach § 30 Absatz 3 bis 12 ...
- § 6 1. RAG - Einzelnorm



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DER ALLGEMEINEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE FÜR DAS JAHR 1958 (ERSTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 1. RAG) § 6 (1) Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den Bundesbeihilfen ...
- Inhaltsübersicht PflegeVG - Einzelnorm



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und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung Artikel 7 Reichsversicherungsordnung Artikel 8 Arbeitsförderungsgesetz Artikel 9 Bundesversorgungsgesetz Artikel 10 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Artikel 11 Arbeitssicherstellungsgesetz ...
- § 13 14. RAG - Einzelnorm



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GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (VIERZEHNTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 14. RAG) § 13 (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem ...
- § 2 SchwbAwV - Einzelnorm



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" einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen eines Grades der Schädigungsfolgen von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach § 21 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch hat. (2) Im Ausweis sind folgende Merkzeichen ...
- § 13 9. RAG - Einzelnorm



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DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (NEUNTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 9. RAG) § 13 (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären,der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
- § 3 HKStG - Einzelnorm



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gesundheitlicher Spätschäden nach Kriegsgefangenschaft und Internierung vergeben. (5) Grundrenten für Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die eine Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, sowie Renten für Verletzte aus der gesetzlichen Unfallversicherung ...
- § 144 SGB 11 - Einzelnorm



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der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung mit Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Zwölften Buch, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Achten Buch bereits zusammentrifft, muss eine Vereinbarung nach § 13 Absatz 4 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ...
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