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- Art 30 EinigVtr - Einzelnorm



... DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ART 30 ARBEIT UND SOZIALES (1) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, 1. das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht einschließlich ...
- § 224 SGB 6 - Einzelnorm



... RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 224 ERSTATTUNG DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Zum Ausgleich der Aufwendungen, die der Rentenversicherung für Renten wegen voller Erwerbsminderung entstehen, bei denen der Anspruch auch von der ...
- § 28 JArbSchG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZE DER ARBEITENDEN JUGEND (JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ - JARBSCHG) § 28 MENSCHENGERECHTE GESTALTUNG DER ARBEIT (1) Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der ...
- § 3 Bürgergeld-V - Einzelnorm



... VON EINKOMMEN UND VERMÖGEN BEIM BÜRGERGELD (BÜRGERGELD-VERORDNUNG - BÜRGERGELD-V) § 3 BERECHNUNG DES EINKOMMENS AUS SELBSTÄNDIGER ARBEIT, GEWERBEBETRIEB ODER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von ...
- § 114 SGB XIV - Einzelnorm



... SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 114 AUFGABEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt auf die bundeseinheitliche Durchführung dieses Buches durch geeignete Maßnahmen ...
- § 1 GAPStatV - Einzelnorm



... - UND -PERSONALSTATISTIKGESETZ (GESUNDHEITSAUSGABEN- UND -PERSONALSTATISTIKVERORDNUNG - GAPSTATV) § 1 ÜBERMITTLUNGSPFLICHTEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitsausgabenstatistik jährlich, spätestens bis zum 31 ...
- § 23a AZRG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZR-GESETZ) § 23A DATENÜBERMITTLUNG AN DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT FÜR ZWECKE DER BESCHÄFTIGUNGSSTATISTIK Die Registerbehörde übermittelt der Bundesagentur für Arbeit zur Erfüllung der Aufgaben nach § 281 Absatz 1 Satz ...
- § 10 SÜFV - Einzelnorm



... - ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 10 GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unbeschadet von § 7 die Arbeitseinheiten ...
- § 61 SGB IX - Einzelnorm



... MIT BEHINDERUNGEN – (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 23. DEZEMBER 2016, BGBL. I S. 3234) (NEUNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB IX) § 61 BUDGET FÜR ARBEIT (1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges ...
- § 21 KSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) § 21 ENTSCHEIDUNGEN DER ZENTRALE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Für Betriebe, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder des Bundesministers für Post und Telekommunikation gehören, trifft, wenn mehr als
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