, umso höher die Genauigkeit.



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 4 AUFGABEN DES ROBERT KOCH-INSTITUTES (1) Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 5 EPIDEMISCHE LAGE VON NATIONALER TRAGWEITE (1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 5A AUSÜBUNG HEILKUNDLICHER TÄTIGKEITEN BEI VORLIEGEN EINER EPIDEMISCHEN LAGE VON NATIONALER TRAGWEITE, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Im Rahmen einer epidemischen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 5B SCHUTZMASKEN IN DER NATIONALEN RESERVE GESUNDHEITSSCHUTZ (1) In der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz werden Schutzmasken unabhängig von ihrer ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 5C VERFAHREN BEI AUFGRUND EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT NICHT AUSREICHEND VORHANDENEN ÜBERLEBENSWICHTIGEN INTENSIVMEDIZINISCHEN BEHANDLUNGSKAPAZITÄTEN ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 6 MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN (1) Namentlich ist zu melden: 1. der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die folgenden ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 7 MELDEPFLICHTIGE NACHWEISE VON KRANKHEITSERREGERN (1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 8 ZUR MELDUNG VERPFLICHTETE PERSONEN (1) Zur Meldung sind verpflichtet: 1. im Falle des § 6 der feststellende Arzt sowie bei der Anwendung patientennaher ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 9 NAMENTLICHE MELDUNG (1) Die namentliche Meldung durch eine der in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 4 bis 8 genannten Personen muss, soweit vorliegend, folgende ...