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Trefferliste für 'energie'

Dokument 291 - 300 von 1974 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 BAFABGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) § 3 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ...
§ 4 BAFABGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) § 4 INKRAFTTRETEN; AUßERKRAFTTRETEN ...
Anlage BAFABGebV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN ...
Inhaltsübersicht EIGV - Einzelnorm*
... Genehmigung für das Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahmegenehmigung § 10 Genehmigungsstelle § 10a Bestandteile der Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie der übrigen Eisenbahninfrastruktur auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken ...
Anlage 1 EIGV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG VON INBETRIEBNAHMEGENEHMIGUNGEN FÜR DAS EISENBAHNSYSTEM (EISENBAHN-INBETRIEBNAHMEGENEHMIGUNGSVERORDNUNG - EIGV) ANLAGE 1 (ZU § 4 ABSATZ 1) UMSETZUNG VON ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSEN DER KOMMISSION ÜBER DIE TECHNISCHEN SPEZIFIKATIONEN ...
§ 13c IHKG - Einzelnorm*
... von drei Vierteln seiner Mitglieder die Satzung nach § 10c Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 zu beschließen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung wird mit Beginn des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Satzung genehmigt wird. Ab dem nach ...
§ 13d IHKG - Einzelnorm*
... § 10c Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 nicht bis zu dem in § 13c Absatz 1 Satz 2 genannten Stichtag beschlossen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Genehmigung vorgelegt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Satzung unverzüglich durch Rechtsverordnung, die nicht der ...
§ 4 BMWiBhWidVertrAnO - Einzelnorm*
... VERTRETUNG DES BUNDES IN VERWALTUNGSGERICHTLICHEN VERFAHREN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN (BMWIBHWIDVERTRANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Anordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig ...
§ 1 BMWiEBVerfPAktV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ZUR WEITERFÜHRUNG PAPIERGEBUNDENER AKTEN IN BUßGELDVERFAHREN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE § 1 ANLEGUNG, FÜHRUNG UND WEITERFÜHRUNG VON PAPIERGEBUNDENEN AKTEN IN BUßGELDVERFAHREN DES BUNDESKARTELLAMTES, DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG ...
§ 2 BMWiEBVerfPAktV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ZUR WEITERFÜHRUNG PAPIERGEBUNDENER AKTEN IN BUßGELDVERFAHREN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE § 2 AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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