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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 11 BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE UND KONZERNZUGEHÖRIGKEIT SOWIE SONSTIGE EINFLUSSMÖGLICHKEITEN (1) Die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 48A VERTRIEBSVERGÜTUNG UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN (1) Die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Angestellten darf nicht ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 234L ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU EINEM ALTERSVERSORGUNGSSYSTEM (1) Für jedes betriebene Altersversorgungssystem stellt die Pensionskasse den Versorgungsanwärtern ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 48B SONDERVERGÜTUNGS- UND PROVISIONSABGABEVERBOT (1) Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern im Sinne von § 59 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 146 SUBSTITUTIVE KRANKENVERSICHERUNG (1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 234M INFORMATION DER VERSORGUNGSANWÄRTER BEI BEGINN DES VERSORGUNGSVERHÄLTNISSES (1) Die Pensionskasse stellt dem Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses ...