weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (47. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund - des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 46 KRAFTSTOFFLEITUNGEN (1) Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, dass Verwindungen des Fahrzeugs, Bewegungen des Motors und dergleichen keinen nachteiligen Einfluss auf die Haltbarkeit ausüben. (2) Rohrverbindungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 48 RÜCKNAHME UND WIDERRUF DER GENEHMIGUNG (1) Die Genehmigung ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben. Sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (47. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 1 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 47 ABGASE (1) Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 49 BEGRIFFSBESTIMMUNG UND EINTEILUNG (1) Landeplätze sind Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes nicht ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (47. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...