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Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 311 - 320 von 893 Treffer,
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- Anlage 1 TiermedFAngAusbV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN/ZUR TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN ANLAGE 1 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN/ZUR TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN
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- § 2 AMRabG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 2 NACHWEIS Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften bilden bei dem Verband der privaten Krankenversicherung
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- § 4 TAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE
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- § 3 AMRabG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 3 PRÜFUNG DURCH TREUHÄNDER Die pharmazeutischen Unternehmer können in begründeten Fällen sowie in Stichproben die Abrechnung der Abschläge durch einen Treuhänder innerhalb eines Jahres ab Geltendmachung des Anspruchs
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- Schlussformel TAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE
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- § 4 AMRabG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 4 ANGABEN AUF DEM VERORDNUNGSBLATT Bei der Abgabe von Arzneimitteln, die der Abschlagspflicht nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3, 3a oder 3b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unterliegen, an Personen, die diese nicht
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- Anhang TAV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE
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- § 41a AMG - Einzelnorm



... . (2) Der Antrag auf Registrierung ist vom jeweiligen Träger der öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommissionen der Länder bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. (3) Im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut genehmigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ...
- Eingangsformel AMHV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 80 Satz 1 Nummer 3a in Verbindung mit Satz 3 und 4 und in Verbindung mit § 83 ...
- Eingangsformel BASIG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS BUNDESINSTITUT FÜR IMPFSTOFFE UND BIOMEDIZINISCHE ARZNEIMITTEL EINGANGSFORMEL Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback
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