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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 2 MPBetreibV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BETREIBEN UND BENUTZEN VON MEDIZINPRODUKTEN (MEDIZINPRODUKTE-BETREIBERVERORDNUNG - MPBETREIBV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betreiben und Benutzen von Produkten sind insbesondere 1. das Errichten, 2. das Bereithalten, 3. die ...
- § 2 EDL-G - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN UND ANDERE ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN (EDL-G) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Drittfinanzierung: eine vertragliche Vereinbarung, an der neben dem Energielieferanten und dem Nutzer einer Energieeffizienzmaßnahme
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- § 2 EhrenamtStiftG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER DEUTSCHEN STIFTUNG FÜR ENGAGEMENT UND EHRENAMT § 2 STIFTUNGSZWECK UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen
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- § 1 StTbV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHR-TRANSPORTBEGLEITUNGSVERORDNUNG (STTBV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist 1. Großraum- oder Schwertransport: ein Transport, der nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis oder nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer
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- § 2 eIDKG - Einzelnorm



... FÜR UNIONSBÜRGER UND ANGEHÖRIGE DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS MIT FUNKTION ZUM ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSNACHWEIS (EID-KARTE-GESETZ - EIDKG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diensteanbieter sind natürliche und juristische Personen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung oder zur ...
- § 2 StAbwG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ABWEHR VON STEUERVERMEIDUNG UND UNFAIREM STEUERWETTBEWERB (STEUEROASEN-ABWEHRGESETZ - STABWG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Ein Staat oder ein Gebiet (Steuerhoheitsgebiet) ist im Sinne dieses Gesetzes nicht kooperativ, wenn das Steuerhoheitsgebiet eine der ...
- § 1a UBGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER UNTERNEHMENSBETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN (UBGG) § 1A BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind die von der zuständigen Behörde als Unternehmensbeteiligungsgesellschaften anerkannten Gesellschaften. (2) Offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
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- § 3 EdlStFAusbV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EDELSTEINFASSER UND ZUR EDELSTEINFASSERIN * (EDELSTEINFASSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - EDLSTFAUSBV) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist 1. Schmuck, aus Metallen bestehende Gegenstände, die zur Verschönerung oder zur Zierde am Körper getragen ...
- § 1.02 RheinSchPersV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis RHEINSCHIFFSPERSONALVERORDNUNG (ANLAGE 1 ZUR VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DER RHEINSCHIFFSPERSONALVERORDNUNG) (RHEINSCHPERSV) § 1.02 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten als Fahrzeugarten 1. „Fahrzeug“ ein Binnenschiff, ein Seeschiff oder ein schwimmendes Gerät ...
- § 2 TfV - Einzelnorm



... AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bedeutet: 1. „Triebfahrzeugführer“ eine natürliche Person, die die Voraussetzungen erfüllt, um ...
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