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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 311 - 320 von 387 Treffer,
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- § 5 AltGG - Einzelnorm



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1. das Grundgehalt, 2. sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, 3. Leistungsbezüge nach § 33 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, soweit sie ruhegehaltfähig sind.Bei den Dienstbezügen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind die Dienstbezüge maßgebend, die dem Altersgeldberechtigten ...
- Inhaltsübersicht 2. BesVNG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) INHALTSÜBERSICHT Artikel I: Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel II: Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1.BesVNG) Artikel ...
- § 5 ARV - Einzelnorm



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Kosten für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung bis zur Höhe von 12,6 Prozent des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 nach Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes erstattet. § 21 Absatz 3 und 4 der Auslandsumzugskostenverordnung ist entsprechend anzuwenden, es sei denn, dass aus jahreszeitlichen ...
- Eingangsformel BBRÜbertrAnO - Einzelnorm



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S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92) geändert worden ist, sowie nach § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) ordne ich für Bedienstete des Bundesamtes für Bauwesen und ...
- § 23k EZulV - Einzelnorm



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85,90 Euro monatlich. (2) Die Zulage wird neben einer Stellenzulage nach Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes oder einer Fallschirmspringerzulage nach § 23h Abs. 4 in Höhe von 48,31 Euro nur in Höhe von 71,58 Euro monatlich gewährt; sie entfällt ...
- § 26g AGG - Einzelnorm



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erhält Amtsbezüge entsprechend dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6 und den Familienzuschlag entsprechend den §§ 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes. (2) Der Anspruch auf die Amtsbezüge besteht für die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem das Amtsverhältnis beginnt, bis zum letzten Tag des ...
- Eingangsformel HdBALBV - Einzelnorm



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DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (HDBA-LEISTUNGSBEZÜGE-VERORDNUNG - HDBALBV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 33 Absatz 4 Satz 1 und des § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium ...
- § 23l EZulV - Einzelnorm



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in Höhe von 60 Euro monatlich. (4) Neben der Stellenzulage nach Nummer 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Bergführerzulage nach Absatz 1 nur in Höhe von 100 Euro monatlich, die Bergführerzulage nach Absatz 3 nur in Höhe von 40 Euro monatlich ...
- § 1 HdBALBV - Einzelnorm



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von Leistungsbezügen einschließlich a) der Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und b) der Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen sowie 2. die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 2 HdBALBV - Einzelnorm



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Berufungsleistungsbezüge und unbefristet gewährte Bleibeleistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört ...
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