zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN ANGELEGENHEITEN DER ZUGEWIESENEN BEAMTEN DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DBAG-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - DBAGZUSTV) § 1 ÜBERTRAGUNG BEAMTENRECHTLICHER BEFUGNISSE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 7 LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT DES ARBEITGEBERS (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, 1. solange ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN ANGELEGENHEITEN DER ZUGEWIESENEN BEAMTEN DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DBAG-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - DBAGZUSTV) § 2 ANWENDUNG AUF AUSGEGLIEDERTE GESELLSCHAFTEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 8 BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES (1) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN ANGELEGENHEITEN DER ZUGEWIESENEN BEAMTEN DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DBAG-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - DBAGZUSTV) § 3 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 9 MAßNAHMEN DER MEDIZINISCHEN VORSORGE UND REHABILITATION (1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 10 WIRTSCHAFTLICHE SICHERUNG FÜR DEN KRANKHEITSFALL IM BEREICH DER HEIMARBEIT (1) In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN UND DAS VERFAHREN NACH DEM AUSGLEICHSLEISTUNGSGESETZ (FLÄCHENERWERBSVERORDNUNG - FLERWV) § 1 ALLGEMEINES (1) Berechtigter ist, wer auf Grund des § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG DES ARBEITSENTGELTS AN FEIERTAGEN UND IM KRANKHEITSFALL (ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ) § 11 FEIERTAGSBEZAHLUNG DER IN HEIMARBEIT BESCHÄFTIGTEN (1) Die in Heimarbeit Beschäftigen (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) haben gegen den ...