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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 321 - 330 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 22 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 22 LEISTUNGEN WÄHREND DER ELTERNZEIT Während der Elternzeit sind Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 18 und 20 aus dem wegen der Elternzeit ...
§ 23 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 23 ENTGELT BEI FREISTELLUNG FÜR UNTERSUCHUNGEN UND ZUM STILLEN (1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder ...
§ 24 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 24 FORTBESTEHEN DES ERHOLUNGSURLAUBS BEI BESCHÄFTIGUNGSVERBOTEN Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten ...
§ 25 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 25 BESCHÄFTIGUNG NACH DEM ENDE DES BESCHÄFTIGUNGSVERBOTS Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots im Sinne von § 2 Absatz 3 hat eine Frau das ...
§ 26 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 26 AUSHANG DES GESETZES (1) In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber ...
§ 3 EStG - Einzelnorm*
... vorliegt, c) die Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz, d) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, e) mit den in den Nummern 1 bis 2 Buchstabe d und Nummer 67 Buchstabe b genannten Leistungen vergleichbare ...
§ 28 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 28 BEHÖRDLICHES GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR EINE BESCHÄFTIGUNG ZWISCHEN 20 UHR UND 22 UHR (1) Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von § 5 Absatz ...
§ 3b EStG - Einzelnorm*
... , soweit sie 1. für Nachtarbeit 25 Prozent, 2. vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent, 3. vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent, 4. für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am ...
§ 56 SGB 2 - Einzelnorm*
... Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.§ 31 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ...
§ 31 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 31 ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln ...
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