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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 321 - 330 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage I LwAusbV 1995 - Einzelnorm*
... Verwendung aufzeigen f) rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben 2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung (§ 4 Nr. 2)   2.1 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Nr. 2.1) a) Werkzeuge ...
Anlage VersMedV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES § 1 ABS. 1 UND 3, DES § 30 ABS. 1 UND DES § 35 ABS. 1 DES BUNDESVERSORGUNGSGESETZES (VERSORGUNGSMEDIZIN-VERORDNUNG - VERSMEDV) ANLAGE ZU § 2 DER VERSORGUNGSMEDIZIN-VERORDNUNG VOM 10. DEZEMBER 2008 (Fundstelle: Anlageband zum BGBl ...
§ 44 SGB 4 - Einzelnorm*
... solche Stellvertreter nicht in genügender Zahl vorhanden, ist die Liste der Stellvertreter nach § 60 zu ergänzen. (3a) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gehören den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung für Landwirtschaft ...
Inhaltsübersicht MuSchG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften   §  1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes §  2 Begriffsbestimmungen   Abschnitt 2 Gesundheitsschutz ...
§ 1 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH, ZIEL DES MUTTERSCHUTZES (1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und ...
§ 2 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft ...
§ 3 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 3 SCHUTZFRISTEN VOR UND NACH DER ENTBINDUNG (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht ...
§ 5 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 5 VERBOT DER NACHTARBEIT (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf ...
§ 7 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 7 FREISTELLUNG FÜR UNTERSUCHUNGEN UND ZUM STILLEN (1) Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen ...
§ 9 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 9 GESTALTUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN; UNVERANTWORTBARE GEFÄHRDUNG (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren ...
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