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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 321 - 330 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 19 SchSiHafV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHUTZ- UND SICHERHEITSHÄFEN, DIE HÄFEN DER DEUTSCHEN MARINE UND DER BUNDESPOLIZEI DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN SEESCHIFFFAHRTSSTRAßEN (SCHUTZ- UND SICHERHEITSHAFENVERORDNUNG - SCHSIHAFV) § 19 BENUTZUNG VON ANLEGEBRÜCKEN (1) Anlegebrücken ...
§ 6 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 6 FESTLEGUNGEN DES BUNDESPOLIZEIPRÄSIDIUMS (1) Das Bundespolizeipräsidium legt in Verwaltungsvorschriften fest: 1. die Inhalte der Teile ...
§ 42 BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 42 DAUER DER FREIHEITSENTZIEHUNG (1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen, 1. sobald der Grund für die Maßnahme weggefallen ist, 2. wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche ...
§ 20 SchSiHafV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHUTZ- UND SICHERHEITSHÄFEN, DIE HÄFEN DER DEUTSCHEN MARINE UND DER BUNDESPOLIZEI DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN SEESCHIFFFAHRTSSTRAßEN (SCHUTZ- UND SICHERHEITSHAFENVERORDNUNG - SCHSIHAFV) § 20 VERHALTEN VON LANDFAHRZEUGEN IM HAFEN ...
§ 3 SeeSchAÜV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF DEM GEBIET DER SEESCHIFFAHRT ZUR AUSÜBUNG AUF DIE BUNDESPOLIZEI UND DIE ZOLLVERWALTUNG (SEESCHIFFAHRTSAUFGABEN-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG) § 3  Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden ...
§ 7 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 7 SCHRIFTLICHER TEIL (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest ...
§ 21 SchSiHafV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHUTZ- UND SICHERHEITSHÄFEN, DIE HÄFEN DER DEUTSCHEN MARINE UND DER BUNDESPOLIZEI DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN SEESCHIFFFAHRTSSTRAßEN (SCHUTZ- UND SICHERHEITSHAFENVERORDNUNG - SCHSIHAFV) § 21 BENUTZUNG DER RETTUNGSGERÄTE Für ...
Schlußformel SeeSchAÜV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF DEM GEBIET DER SEESCHIFFAHRT ZUR AUSÜBUNG AUF DIE BUNDESPOLIZEI UND DIE ZOLLVERWALTUNG (SEESCHIFFAHRTSAUFGABEN-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG) SCHLUßFORMEL  Der Bundesminister für Verkehr * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 8 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 8 BEWERTUNG UND BESTEHEN DES SCHRIFTLICHEN TEILS (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens wird mit einer Punktzahl bewertet. (2 ...
§ 5 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 5  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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