zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 40 BEGRÜNDUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES EINES SOLDATEN AUF ZEIT (1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 1 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN (1) Für Einreise und Aufenthalt bestimmen sich die Rechte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 41 FORM DER BEGRÜNDUNG UND DER UMWANDLUNG (1) Die Begründung des Dienstverhältnisses und seine Umwandlung erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 2 GRENZÜBERTRITT, EINREISE (1) Ausländische Streitkräfte und deren Mitglieder sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 42 FORM DER BEFÖRDERUNG (1) Die Beförderung eines Berufssoldaten und eines Soldaten auf Zeit wird in einer Ernennungsurkunde verfügt, in der die Bezeichnung des höheren Dienstgrades enthalten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 3 MELDEWESEN Mitglieder ausländischer Streitkräfte sind von der allgemeinen Meldepflicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...