Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'arbeit'
Dokument 341 - 350 von 3798 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 20 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 20 ZUSCHUSS ZUM MUTTERSCHAFTSGELD (1) Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen
...
- Anlage 3b GärtnAusbV - Einzelnorm



...
von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, lfd. Nr. 3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit zu vermitteln. 3) In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt ...
- II. BMinASBDGAnO - Einzelnorm



...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES II. Den in Abschnitt I genannten Dienstvorgesetzten wird übertragen: 1. die Befugnis, nach § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr ...
- § 21 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 21 ERMITTLUNG DES DURCHSCHNITTLICHEN ARBEITSENTGELTS (1) Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen
...
- § 22 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 22 LEISTUNGEN WÄHREND DER ELTERNZEIT Während der Elternzeit sind Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 18 und 20 aus dem wegen der Elternzeit
...
- IV. BMinASBDGAnO - Einzelnorm



...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IV. Die Regelungen in den Abschnitten I bis III sowie in Abschnitt V werden hinsichtlich des Bundesarbeitsgerichts nach § 40 Abs. 2 Satz ...
- § 23 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 23 ENTGELT BEI FREISTELLUNG FÜR UNTERSUCHUNGEN UND ZUM STILLEN (1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder
...
- § 24 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 24 FORTBESTEHEN DES ERHOLUNGSURLAUBS BEI BESCHÄFTIGUNGSVERBOTEN Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten
...
- § 25 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 25 BESCHÄFTIGUNG NACH DEM ENDE DES BESCHÄFTIGUNGSVERBOTS Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots im Sinne von § 2 Absatz 3 hat eine Frau das
...
- § 26 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 26 AUSHANG DES GESETZES (1) In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche