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Trefferliste für 'hgb'
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- § 177 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 177 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 314 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 314 SONSTIGE PFLICHTANGABEN (1) Im Konzernanhang sind ferner anzugeben: 1. der Gesamtbetrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag der in der
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- § 342p HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 342P ORDNUNGSGELDER Das Bundesamt für Justiz hat ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen gegen 1. die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft im Sinne des § 342 Absatz 1, die § 342m Absatz 1 oder 2 hinsichtlich
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- § 439 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 439 VERJÄHRUNG (1) Ansprüche aus einer Beförderung, die den Vorschriften dieses Unterabschnitts unterliegt, verjähren in einem Jahr. Bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz nach § 435 gleichstehenden Verschulden beträgt die Verjährungsfrist
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- § 520 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 520 BEFOLGUNG VON WEISUNGEN (1) Ist ein Konnossement ausgestellt, so steht das Verfügungsrecht nach den §§ 491 und 492 ausschließlich dem legitimierten Besitzer des Konnossements zu. Der Verfrachter darf Weisungen nur gegen Vorlage
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- § 86 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 86 (1) Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften zu bemühen; er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen. (2) Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich
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- § 177a HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 177A § 125 gilt auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürliche Person ist. Der in § 125 Absatz 1 Satz 2 für die Gesellschafter vorgeschriebenen Angaben bedarf es nur für die persönlich haftenden Gesellschafter
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- § 315 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 315 INHALT DES KONZERNLAGEBERICHTS (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
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- § 342q HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 342Q PRIVATES RECHNUNGSLEGUNGSGREMIUM (1) Das Bundesministerium der Justiz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen: 1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung
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- § 440 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 440 PFANDRECHT DES FRACHTFÜHRERS (1) Der Frachtführer hat für alle Forderungen aus dem Frachtvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Beförderung übergebenen Gut des Absenders oder eines Dritten, der der Beförderung des Gutes zugestimmt
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